Die Ausprägungen des Wirtschaftsstrafrechts

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst neben den klassischen Bereichen der Betrugs- und Untreuedelikte auch folgende Bereiche:

Arbeitsverhältnisse unterliegen zahlreichen Regelungen. Der Bereich des Arbeitsstrafrechts umfasst sämtliche Vorwürfe, die einen unmittelbaren Bezug zum Arbeitsplatz aufweisen und als Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Sie werden nicht nur durch das Arbeitsrecht bestimmt, sondern von verschiedenen anderen Rechtsgebieten wie dem Sozialversicherungsrecht oder dem Steuerrecht beeinflusst. Neben einer hohen strafrechtlichen Expertise bedarf es auch umfassender Fachkenntnisse im Arbeitsrecht, die wir uns durch jahrelange Erfahrung angeeignet haben. Wir verteidigen Einzelpersonen und vertreten Unternehmen in allen Verfahrenslagen.

Typische strafrechtliche Risiken ärztlicher Tätigkeit sind zunächst Behandlungs-, Aufklärungs- und Organisationsfehler. Die Folge sind strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung. Daneben stehen Abrechnungsbetrug und Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen im Fokus. Wir beraten Kliniken und deren Geschäftsführer, medizinische Versorgungszentren, Ärzte, Apotheker und Therapeuten in allen Phasen eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Wir verteidigen Einzelpersonen und vertreten Unternehmen in allen Verfahrenslagen.

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Der Kapitalmarkt ist strengen Regularien unterworfen. Wir haben langjährige Erfahrung bei der Beratung von Banken, Kreditinstituten und deren Führungskräften. Mit unserer ausgeprägten Branchenkenntnis vertreten wir Aufsichtsräte, Vorstände, Führungskräfte und Mitarbeiter von Finanzinstituten im Zusammenhang mit Vorwürfen aus dem Bank- und Kapitalmarktstrafrecht. Darüber hinaus haben wir besondere Erfahrung im Zusammenhang mit Verfahren wegen Marktmanipulation, Insiderhandel, Untreue durch Kreditvergabe und Beihilfe zu Steuerstraftaten von Bankkunden. Neben strafrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Sanktionen sind auch weitere Folgen zu beachten – beispielsweise ein negativer Eintrag in das Gewerbezentralregister und dadurch ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Wir verteidigen Einzelpersonen und vertreten Unternehmen in allen Verfahrenslagen.

Insolvenzrecht und Strafrecht gehören eng zusammen. Die Insolvenzakten werden der Staatsanwaltschaft vorgelegt, weshalb bei vielen Unternehmensinsolvenzen auch Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsleitung eingeleitet werden. Neben der verspäteten Insolvenzantragsstellung werden Unternehmen häufig Buchführungsdelikte, Gläubigerbegünstigungen oder ein Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen vorgeworfen. Dabei ist die Feststellung der Überschuldung oder der drohenden Zahlungsunfähigkeit zentral. Die Beratung und Verteidigung bei derartigen Vorwürfen erfordert daher unternehmerisches Denken und ein wirtschaftliches Verständnis. Wir verteidigen Einzelpersonen und vertreten Unternehmen in allen Verfahrenslagen.

Das Bewusstsein in der Bevölkerung für den Schutz der Umwelt wächst stetig. Damit geht einher, dass Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften häufiger gemeldet und strenger geahndet werden. Zu den Hauptbereichen des Umweltstrafrechts zählen die Gebiete Gewässerschutz, Bodenschutz, Naturschutz, Immissionsschutz, Strahlenschutz und Schutz vor unsachgemäßem Umgang mit Abfällen.

Gerade Amtsträger in Umweltbehörden sind einem besonderen strafrechtlichen Risiko ausgesetzt. Doch auch in Unternehmen kann es zu vielfältigen strafrechtlich relevanten Verstößen kommen. Oftmals ist den Verantwortlichen in vielen Fällen nicht einmal bewusst, dass sie Straftatbestände aus dem Umweltstrafrecht erfüllen oder eine Ordnungswidrigkeit begehen, was der Organisationsstruktur in großen Unternehmen geschuldet ist. Auch das Thema Greenwashing schlägt hohe Wellen. Wir verteidigen Einzelpersonen und vertreten Unternehmen in allen Verfahrenslagen.

Strafrecht macht an Grenzen keinen Halt und gilt international, denn Strafvorschriften beruhen immer häufiger auf EU-rechtlichen Regelungen oder verweisen darauf. Zudem nimmt die länderübergreifende Strafverfolgung zu und die internationale Zusammenarbeit wächst. Dadurch steigt die Effektivität der Staaten bei der Strafverfolgung im Ausland.

In der strafrechtlichen Beratung finden sich zwei Konstellationen: Zum einen kann ein Betroffener, der sich im Ausland aufhält und im Verdacht einer in Deutschland begangenen Straftat steht, aufgrund eines deutschen Auslieferungsbegehrens in Auslieferungshaft genommen werden. Zum anderen begehren ausländische Staaten die Auslieferung von in Deutschland festgenommenen Personen, die im ersuchenden Staat eine Straftat begangen haben sollen.

Aufgrund der stetig wachsenden internationalen Zusammenarbeit und Instrumentarien hat sich die Effektivität der jeweiligen Staaten bei der Strafverfolgung im Ausland erhöht. Der Europäische Haftbefehl ist das oft verwendete Mittel der innereuropäischen Auslieferung. Auch die Anzahl internationaler Haftbefehle (INTERPOL Red Notice) nimmt zu und mit der Europäischen Ermittlungsanordnung wurden neue Instrumente zur Erlangung von Beweismitteln geschaffen.

Die Verteidigung in Auslieferungsverfahren erfordert vertiefte Kenntnisse im Recht der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, des internationalen und europäischen Haftbefehls sowie der Rechtslage des jeweiligen ausländischen Staates.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung besitzen wir die notwendige Expertise und verfügen über ein großes Netzwerk an spezialisierten Rechtsanwälten im Ausland.

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Korruption ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung und Korruptionsvorwürfe können vielfältiger Natur sein. Neben der Bestechung und Bestechlichkeit von Amtsträgern stehen vermehrt Strafverfahren wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr im Fokus.

Wir verteidigen Unternehmen, Kommunen, Führungskräfte und Beamte seit vielen Jahren gegen Korruptionsvorwürfe jeder Art, insbesondere auch bei Sachverhalten mit Auslandsbezug.

Straftaten im Internet nehmen zu, weshalb Internetkriminalität bzw. Cybercrime in aller Munde ist.

Das Risiko Opfer von Cybercrime zu werden ist allgegenwärtig. Studien belegen, dass in Deutschland etwa jeder zweite Internetnutzer und sogar mehr als jedes zweite Unternehmen – vornehmlich mittelständische Unternehmen – Opfer von Cybercrime geworden sind.

Cybercrime umfasst nach der Definition des Bundeskriminalamtes die Straftaten, die sich gegen Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten oder die mittels Informationstechnik begangen werden.

In Fällen von Cybercrime und Technologiestrafrecht stehen wir Unternehmen und Geschäftsleitern bei Fragen zu IT-Sicherheit, Haftung und IT-Arbeitsrecht zur Verfügung.

Aber auch in der klassischen Strafverteidigung bei klassischem Hacking über Darknet Drogen- und Waffengeschäfte inkl. Encrochat, CardSharing, Geheimnisverrat bis zu strafbaren Urheberrechtsverletzungen und Betrugstaten können wir fundierte Kenntnisse vorweisen. Gleiches gilt für das IT-Strafrecht, d.h. bei Daten-Delikte wie Ausspähen oder Abfangen von Daten, Datenveränderung, Computersabotage, Geldwäsche oder Computerbetrug, IT-Steuerrecht inkl. dem Umgang mit Kryptowährungen. Das Technologiestrafrecht, etwa das Urheberstrafrecht, Markenstrafrecht und Wettbewerbsstrafrecht runden das Beratungsprofil ab.

Baustrafrecht bezeichnet alle strafrechtlichen Tatbestände, die im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, Änderung und dem Rückbau von Bauwerken aller Art stehen. Klassische Erscheinungsformen sind die Baugefährdung, die fahrlässige Körperverletzung und die fahrlässige Tötung im Rahmen von Betriebsunfällen sowie die Verursachung von Sachschäden, wenn diese im Zusammenhang mit Bauvorhaben stehen. Zum Strafrecht gehören auch Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten wie die illegale Beschäftigung von Ausländern sowie die illegale Arbeitnehmerüberlassung, die nach dem SchwarzArbG auch einen Bezug zum Arbeitsstrafrecht aufweisen. Weitere Themen sind Korruptionsdelikte wie Bestechung und Bestechlichkeit gegen Amtsträger sowie Delikte der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr.

Die Verteidigung in entsprechenden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren setzt daher vertiefte interdisziplinäre Fachkenntnisse voraus, über die wir dank jahrelanger Erfahrung verfügen.

Sportvereine sind Unternehmen geworden und in allen Bereichen des Sports hat eine Professionalisierung stattgefunden. Dabei geht es nicht nur für die Sportler, sondern auch für Verbände und Unternehmen um viel Geld. Damit geht die Gefahr einher, mit unlauteren Mitteln Wettbewerbsvorteile zu erzielen, wodurch die straf- und haftungsrechtlichen Risiken steigen. Strafverfolgungsbehörden ermitteln wegen sportspezifischen Delikten wie Sportwettbetrug, Doping oder der Manipulation von sportlichen Wettbewerben.

Wir beraten und verteidigen Sportler und Verbandsmitglieder sowie Vereine und Verbände in allen Verfahrensstadien vor nationalen und internationalen Sportgerichten.

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Verkehrsstraftaten tragen einen Großteil zur gerichtlichen Strafverfolgung bei und gehören zur anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht. Als zentrale Straftaten gelten die Trunkenheit im Verkehr sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht). Weitere Straftaten sind das Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Nötigung im Straßenverkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs und zunehmend illegale Autorennen. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen bei einer Straftat im Straßenverkehr noch weitere Folgen. Betroffene haben damit zu rechnen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird und diese erst nach Ablauf einer Sperrfrist von mehreren Monaten wieder neu beantragt werden kann. Bei Trunkenheit im Verkehr kann darüber hinaus auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) die Folge sein. Auch bei klassischen Ordnungswidrigkeiten wie der Geschwindigkeitsüberschreitung oder dem Fahren über Rot drohen Geldbußen und Fahrverbote.

Als Fachanwälte für Strafrecht und Fachanwälte für Verkehrsrecht vertreten wir Betroffene in Strafverfahren und Bußgeldverfahren.

Die deutsche Wirtschaft ist in hohem Maße exportorientiert, wobei der Ausfuhrverkehr von Waren durch eine unüberschaubare Zahl von nationalen und innergemeinschaftlichen Normen reglementiert wird. Durch die internationale Gemeinschaft werden regelmäßig neue Verordnungen veröffentlicht, in denen sogenannte Dual-Use-Güter (Waren mit Doppelverwendungszweck) und kritische Endverwender aufgeführt sind. Außerdem treten immer häufiger Zollbehörden in Erscheinung und leiten Verfahren gegen Unternehmen, Führungskräfte und Mitarbeiter ein.

Neben einer hohen strafrechtlichen Expertise bedarf es auch umfassender Fachkenntnisse im Steuerrecht, die wir als Fachanwälte für Steuerrecht haben. Wir begleiten regelmäßig Verfahren im Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht.

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