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Kein Unfallversicherungsschutz für Durchführung von Sägearbeiten für die Nachbarin
Haftung nach Verkehrsunfall: Zum Anspruch auf Schadensersatz bei Mitverschulden des nichtangeschnallten Beifahrers
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Beifahrer verletzt wird, hat dieser grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch kann aber gemindert werden, sofern der Beifahrer nicht angeschnallt war. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Rostock ist das Mitverursachen jedoch nicht danach zu bemessen, welche unfallbedingten Verletzungen dem Beifahrer aus dem nicht angelegten Sicherheitsgurt resultieren. Vielmehr müsse eine Gesamtbetrachtung der Schadensentstehung und eine Abwägung aller Umstände zu erfolgen. Erst danach seien die Ansprüche um eine Mithaftungsquote zu mindern.
Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 25.10.2019, Az.: 5 U 55/17
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Fahrzeug mit ausgeschaltetem Motor auf dem Förderband einer Waschstraße ist nicht “in Betrieb”
Verletzung beim Einwerfen eines privaten Briefes auf dem Weg von der Arbeit nach Hause kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden
Spaziergang in der Mittagspause ist nicht unfallversichert
Oberlandesgericht Karlsruhe bejaht volle Haftung bei Unfall wegen über Radweg gespannter Slackline
“Berührungsloser Unfall”: Pkw-Fahrer haftet auch für Sturz eines Radfahrers nach erfolgreichem Ausweichen
Weicht ein Radfahrer einem entgegenkommenden Pkw aus und stürzt erst beim sich unmittelbar anschließenden Wiederauffahren auf den befestigten Weg, haftet der Pkw-Fahrer dennoch. Das Wiederauffahren auf den ursprünglichen Weg ist noch Teil des durch den Pkw ausgelösten Ausweichmanövers. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2019, Az.: 16 U 57/18
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Vollkaskoversicherung muss für Schäden durch allein losfahrendes Automatikfahrzeug aufkommen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass eine Vollkaskoversicherung für Schäden durch ein allein losfahrendes Automatikfahrzeug zahlen muss und sprach damit einem Fahrzeugbesitzer Reparaturkosten für seinen Pkw nach einem eher ungewöhnlichen Unfall zu. Nach Ansicht des Gerichts seien Art und Beschaffenheit nur aus einem Unfall resultieren könnende Schäden für die Einstandspflicht der Versicherung ausreichend.
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 11.02.2019, Az.: 11 U 74/17
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