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Bundesgerichtshof: Glättestellen im Bereich zwischen parkenden Fahrzeugen auf Kundenparkplatz eines Supermarktes müssen nicht bestreut werden

Glättestellen im Bereich zwischen zwei parkenden Fahrzeugen eines öffentlichen Kundenparkplatzes eines Supermarktes müssen nicht bestreut werden. Eine ständige Kontrolle und händische Bestreuung des Bereichs ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs unzumutbar.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.07.2019, Az.: VI ZR 184/18
 
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Haftungsteilung nach Sturz durch Rückwärtsschritt in Supermarkt

Macht eine Kundin in einem Supermarkt einen Rückwärtsschritt und bringt hierbei eine andere Kundin zu Fall, die an ihr vorbei gehen will, kann es gerechtfertigt sein, beide Beteiligten hälftig für den bei der Kollision entstandenen Schaden haften zu lassen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.06.2016, Az.: 6 U 203/15

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Bundesgerichtshof zum unbefugten Parken auf Kundenparkplatz: Supermarktbetreiber kann Ersatz der Abschleppkosten verlangen

Der Betreiber eines Supermarktes ist berechtigt, ein auf dem Kundenparkplatz verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug abschleppen zu lassen. Die dadurch entstandenen Kosten kann er vom Fahrzeughalter nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen. Denn die Umsetzung des Pkw entspricht dem Interesse und dem mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2016, Az.: V ZR 102/15

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