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Amtsgericht Augsburg versagt Postbotin nach Sturz auf nicht geräumtem Bereich eines Parkplatzes Schmerzensgeld
Eine Postbotin, die mit Ihrem Fahrrad den erkennbar vereisten Teil einer Parkplatzfläche befährt, obwohl ein geräumter beziehungsweise gestreuter Gehwegbereich vorhanden ist, kann im Fall eines Sturzes kein Schmerzensgeld verlangen.
Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 05.09.2018, Az.: 74 C 1611/18 – rechtskräftig
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Bundesgerichtshof verneint Haftung des Vermieters bei Befreiung vom Winterdienst
Anlieger haftet bei Sturz eines Passanten auf nicht streupflichtigem Bereich eines Gehwegs aufgrund Verletzung der Streupflicht
Kommt ein Passant aufgrund eines vereisten und mit Schnee bedeckten Gehwegs zu Fall, haftet dafür auch dann der Anlieger, wenn der Sturzort von der Streupflicht zwar nicht erfasst wird, der Anlieger seiner Streupflicht aber überhaupt nicht nachgekommen ist. Der Anlieger muss nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin in diesem Fall wegen des Glatteisunfalls Schadenersatz leisten.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 02.06.2015, Az.: 7 U 102/14
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