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Bundesgerichtshof: Glättestellen im Bereich zwischen parkenden Fahrzeugen auf Kundenparkplatz eines Supermarktes müssen nicht bestreut werden

Glättestellen im Bereich zwischen zwei parkenden Fahrzeugen eines öffentlichen Kundenparkplatzes eines Supermarktes müssen nicht bestreut werden. Eine ständige Kontrolle und händische Bestreuung des Bereichs ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs unzumutbar.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.07.2019, Az.: VI ZR 184/18
 
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Amtsgericht Augsburg versagt Postbotin nach Sturz auf nicht geräumtem Bereich eines Parkplatzes Schmerzensgeld

Eine Postbotin, die mit Ihrem Fahrrad den erkennbar vereisten Teil einer Parkplatzfläche befährt, obwohl ein geräumter beziehungsweise gestreuter Gehwegbereich vorhanden ist, kann im Fall eines Sturzes kein Schmerzensgeld verlangen.

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 05.09.2018, Az.: 74 C 1611/18 – rechtskräftig

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Bundesgerichtshof verneint Haftung des Vermieters bei Befreiung vom Winterdienst

Ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht (als Anlieger) die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, ist regelmäßig nicht verpflichtet, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2018, Az.: VIII ZR 255/16
 
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Anlieger haftet bei Sturz eines Passanten auf nicht streupflichtigem Bereich eines Gehwegs aufgrund Verletzung der Streupflicht

Kommt ein Passant aufgrund eines vereisten und mit Schnee bedeckten Gehwegs zu Fall, haftet dafür auch dann der Anlieger, wenn der Sturzort von der Streupflicht zwar nicht erfasst wird, der Anlieger seiner Streupflicht aber überhaupt nicht nachgekommen ist. Der Anlieger muss nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin in diesem Fall wegen des Glatteisunfalls Schadenersatz leisten.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 02.06.2015, Az.: 7 U 102/14

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