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Vom „Diesel-Skandal” betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft
Ein vom Abgasskandal betroffener Fahrzeugkäufer ist mit einer Klage gegen seinen Fahrzeughändler auf Nachlieferung eines typengleichen Nachfolgemodells auch in der Berufungsinstanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Koblenz sah Gewährleistungsansprüche des Käufers ebenso wie die Vorinstanz als verjährt an. Allerdings unterstrich das Gericht, dass Fahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet seien, einen Mangel aufweisen.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 06.06.2019, Az.: 1 U 1552/18
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Volkswagen muss Audi-Käufer wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung Kaufpreis erstatten
Die Volkswagen AG muss dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit Dieselmotor EA 189 Eu5 aus dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Dies hat das Oberlandesgericht Köln in einem im Zusammenhang mit dem Abgasskandal stehenden Verfahren entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt. Die Berufung der Volkswagen AG gegen das Urteil der Vorinstanz sei offensichtlich unbegründet, so das Oberlandesgericht Köln.
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 03.01.2019, Az.: 18 U 70/18
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