Betriebsuntersagung von Dieselfahrzeugen mit verbauter Abschalteinrichtung nach verweigertem Software-Update rechtmäßig
Verweigern Fahrzeughalter die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen, die werksseitig mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, darf der Betrieb der Fahrzeuge versagt werden. Die Forderung des Software-Updates zur Reduzierung der Gesamtbilanz des Stickoxidausstoßes sei nach Ansicht des Gerichts nicht unverhältnismäßig.
Verwaltungsgericht München, Urteil vom 28.11.2018, Az.: M 23 K 18.2332 u.a.
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