Vom „Diesel-Skandal” betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft
Ein vom Abgasskandal betroffener Fahrzeugkäufer ist mit einer Klage gegen seinen Fahrzeughändler auf Nachlieferung eines typengleichen Nachfolgemodells auch in der Berufungsinstanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Koblenz sah Gewährleistungsansprüche des Käufers ebenso wie die Vorinstanz als verjährt an. Allerdings unterstrich das Gericht, dass Fahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet seien, einen Mangel aufweisen.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 06.06.2019, Az.: 1 U 1552/18
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