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Massive Störung des Hausfriedens kann Vermieter zur Kündigung berechtigen

Angst von Mitbewohnern aufgrund sexistischer und rassistischer Beleidigungen und Schlagen gegen Türen rechtfertigt die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses. Das Amtsgericht München hat insoweit entschieden, dass eine massive Störung des Hausfriedens den Vermieter dazu berechtigen kann, die Wohnung eines Mieters zu kündigen.
 
Amtsgericht München, Urteil vom 31.07.2019, Az.:417 C 4799/19
 
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Ärztliches Attest für Kündigung des Fitness­studio­vertrags nicht ausreichend

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Kunde eines Fitnessstudios einen Vertrag nicht bereits dann kündigen kann, wenn er ein Attest vorlegt, in dem ihm bescheinigt wird, dass er aus “gesundheitlichen Gründen” nicht in der Lage ist, das Studio zu nutzen. Nach Ansicht des Gerichts müsse die nicht mögliche sportliche Betätigung aus “gesundheitlichen Gründen” nachvollziehbar belegt werden.
 
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.09.2019, Az.: 31 C 2619/19
 
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VW-Abgasskandal: Führungskraft der Volkswagen AG scheitert mit Kündigungs­schutz­klage

Die fristlose (Verdachts-)Kündigung einer Führungskraft im Management der Volkswagen AG, wegen des Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung aufgrund Diebstahls und Vernichtung einer Festplatte im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal, ist rechtmäßig. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Braunschweig kann der Arbeitgeber sich mit seiner Kündigung auf den Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers stützen.
 
Arbeitsgericht Braunschweig, Urteil vom 25.11.2019
 
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Unwirksamkeit einer zu früh ausgesprochenen Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Will der Vermieter eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB aussprechen, muss zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim Mieter der erforderliche Zahlungsverzug vorliegen. Der kündigungs­relevante Zahlungsverzug muss im Zeitpunkt des Kündigungszugangs vorliegen. Eine zu früh ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
 
Kammergericht Berlin, Urteil vom 20.06.2019, Az.: 8 U 132/18
 
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Einmaliger Zahlungsverzug nach 14 Jahren Mietdauer rechtfertigt bei sofortigem Ausgleich der Mietrückstände keine ordentliche Kündigung

Kommt es nach 14 Jahren beanstandungsfreier Mietdauer zu einem Zahlungsverzug, so ist der Vermieter nicht zu einer ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn der Mieter die Mietrückstände sofort nach Erhalt der Kündigung ausgleicht. Hält der Vermieter dennoch an der Kündigung fest, verhält er sich treuwidrig.
 
Amtsgericht Rheine, Urteil vom 16.05.2019, Az.: 10 C 234/18
 
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Keine fristlose Kündigung bei Mitnahme eines kranken Kindes zur Arbeit

Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, ist dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, rechtfertigt jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
 
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 04.09.2019, Az.: 3 Ca 642/19
 
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Bundesarbeitsgericht: Heimarbeiter ohne Arbeit kann bei späterer Kündigung Entgelt nur für Dauer der fiktiven Kündigungsfrist verlangen

Ein Heimarbeiter, der keine Arbeit mehr erhält und später gekündigt wird, kann nach Maßgabe des Heimarbeitsgesetzes (HAG) eine Sicherung seines Entgelts nur für die Dauer der (fiktiven) Kündigungsfrist verlangen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht aktuell entschieden. Die Entgeltsicherung nach § 29 Abs. 7 und Abs. 8 HAG stehe dem Heimarbeiter nur alternativ zu. Urlaubsabgeltung könne er nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verlangen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.08.2019, Az.: 9 AZR 41/19
 
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Arbeitsgericht Berlin bestätigt Kündigung eines Bundeswehr-Mitarbeiters wegen Verbindungen in die rechtsextreme Szene

Die außerordentliche Kündigung eines Hausmeisters bei der Bundeswehr mit Auslauffrist des Arbeitsverhältnisses ist rechtswirksam. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor. Nach den Feststellungen des Gerichts ist der Mitarbeiter einer rechtsextremen Kameradschaft zugehörig, hat sich an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene beteiligt und in den sozialen Medien seine Zustimmung zu rechtsextremen Inhalten geäußert.
 
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.07.2019, Az.: 60 Ca 455/19
 
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Bezeichnung der Mitarbeiterin einer Mitmieterin als “Fotze” rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung fristlose Kündigung des Mieters

Bezeichnet ein Wohnungsmieter die Mitarbeiterin einer Mitmieterin ohne rechtfertigenden Anlass als “Fotze”, so kann ihm ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden. Durch die schwere Beleidigung stört der Mieter nach AUffassung des Amtsgerichts Neuruppin den Hausfrieden nachhaltig im Sinne von § 569 Abs. 2 BGB.
 
Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom 16.04.2019, Az.: 43 C 61/18
 
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Massenentlassung: Kündigung von Arbeitnehmern sofort nach Eingang der Massen­entlassungs­anzeige bei der Agentur für Arbeit zulässig

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass die nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche Massen­entlassungs­anzeige auch dann wirksam erstattet werden kann, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. Kündigungen im Massen­entlassungs­verfahren sind daher – vorbehaltlich der Erfüllung sonstiger Kündigungs­voraus­setzungen – wirksam, wenn die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeht, bevor dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben zugegangen ist.

 

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.2019, Az.: 6 AZR 459/18

 

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