Massive Störung des Hausfriedens kann Vermieter zur Kündigung berechtigen
Angst von Mitbewohnern aufgrund sexistischer und rassistischer Beleidigungen und Schlagen gegen Türen rechtfertigt die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses. Das Amtsgericht München hat insoweit entschieden, dass eine massive Störung des Hausfriedens den Vermieter dazu berechtigen kann, die Wohnung eines Mieters zu kündigen.
Amtsgericht München, Urteil vom 31.07.2019, Az.:417 C 4799/19
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