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VW haftet wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz
Oberlandesgericht Köln: Preis für Autokauf auf Online-Plattform muss ohne Blick ins „Kleingedruckte” ersichtlich sein
Ein Kfz-Händler darf ein Auto nicht mit einem Preis bewerben, der davon abhängig ist, dass der Käufer sein altes Fahrzeug in Zahlung gibt, wenn dies für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkenntlich ist. Dies hat das Oberlandesgericht Köln klargestellt und, anders als noch das Landgericht, der Klage einer Wettbewerbszentrale gegen den Kfz-Händler stattgegeben.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 05.04.2019, Az.: 6 U 179/18
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Oberlandesgericht Karlsruhe zu Abgasskandal: Fahrzeugkäufer kann von VW wohl Schadenersatz aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verlangen
Nach vorläufiger Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe kann ein vom VW-Abgasskandal betroffener Fahrzeugkäufer von der Volkswagen AG als Herstellerin des Fahrzeuges wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz in Form der Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 05.03.2019, Az.: 13 U 142/18
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Volkswagen muss Audi-Käufer wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung Kaufpreis erstatten
Die Volkswagen AG muss dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit Dieselmotor EA 189 Eu5 aus dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Dies hat das Oberlandesgericht Köln in einem im Zusammenhang mit dem Abgasskandal stehenden Verfahren entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt. Die Berufung der Volkswagen AG gegen das Urteil der Vorinstanz sei offensichtlich unbegründet, so das Oberlandesgericht Köln.
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 03.01.2019, Az.: 18 U 70/18
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