Halten eines Handys während Telefonats über Freisprechanlage begründet kein Verstoß gegen Verbot der Handynutzung während der Fahrt
Führt ein Autofahrer während der Fahrt über die Freisprechanlage ein Telefonat und hält er dabei das Handy in der Hand, so liegt darin kein Verstoß gegen das Verbot der Handynutzung während der Fahrt im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Autofahrer keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Handys nutzt.
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 25.04.2016, Az.: 4 Ss 212/16
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