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Halten eines Handys während Telefonats über Freisprechanlage begründet kein Verstoß gegen Verbot der Handynutzung während der Fahrt

Führt ein Autofahrer während der Fahrt über die Freisprechanlage ein Telefonat und hält er dabei das Handy in der Hand, so liegt darin kein Verstoß gegen das Verbot der Handynutzung während der Fahrt im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Autofahrer keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Handys nutzt.

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 25.04.2016, Az.: 4 Ss 212/16

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Rücktritt vom Pkw-Kauf bei Fehlen der in Internetannonce genannten Freisprechanlage

Fehlt einem BMW das in der – hier auf “www.mobile.de” veröffentlichten – Fahrzeugbeschreibung genannte Ausstattungsmerkmal “Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle”, kann der Fahrzeugkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt sein.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.07.2016, Az.: 28 U 2/16
 
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