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12 Tage Arbeit ohne Ruhetag sind für Arbeitnehmer zulässig

EU-weit müssen Arbeitgeber ihren Angestellten mindestens in jeder Woche einen freien Tag gewähren. Variabel ist jedoch, auf welchen Tag dieser Ruhetag gelegt wird, sodass die Ruhezeit an einem beliebigen Tag innerhalb des Siebentagezeitraums gewährt werden kann. Es muss nicht immer der letzte Tag der Woche sein. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer in der Europäischen Union zur Arbeit an bis zu 12 Tagen am Stück verpflichtet werden können, wenn der Arbeitgeber die Ruhetage entsprechend an den Anfang der ersten und das Ende der zweiten Arbeitswoche legt.
 
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 09.11.2017, Az.: C-306/16
 
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