Beiträge

Bundesfinanzhof (BFH) bejaht erbschaftsteuerlichen Freibetrag für Kinder bei Pflege ihrer Eltern

Hat ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil zu Lebzeiten gepflegt, ist es berechtigt, nach dem Ableben des Elternteils bei der Erbschaftsteuer den sogenannten Pflegefreibetrag in Anspruch zu nehmen. Wie der Bundesfinanzhof entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden hat, steht dem die allgemeine Unterhaltspflicht zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind, nicht entgegen.
 
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.05.2017, Az.: II R 37/15
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe

Hartz-IV-Empfängerin darf kein Vermögen “für schlechte Zeiten” verheimlichen

Wer über Vermögen verfügt, das die relevanten Freibeträge der Grundsicherung für Arbeitsuchende übersteigt, muss dieses angeben und vorrangig zur Sicherung des Lebensunterhalts verwenden. Wer relevantes Vermögen verheimlicht, muss damit rechnen, dass das Jobcenter nachträglich Leistungen zurückverlangt. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden und eine Hartz-IV Empfängerin dazu verurteilt, an das Jobcenter 16.500 Euro zurückzuzahlen.
 
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2017, Az.: L 7 AS 758/13
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe