Beiträge

Benennung als “Freiberufler” auf Xing allein bereitet keine unerlaubte Konkurrenztätigkeit vor

Die falsche Angabe des beruflichen Status als “Freiberufler” im privaten Xing-Profil kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.02.2017, Az.: 12 Sa 745/16
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe