Beiträge

Landgericht Frankfurt am Main entscheidet sich bei Mietwagenkosten für arithmetisches Mittel aus Schwacke und Fraunhofer

Für die Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall ist eine Schätzung auf Grundlage des arithmetischen Mittels der Preise aus den Erhebungen der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Gesellschaft vorzugswürdig.
 
Landgericht Frankfurt am Main mit Urteilen vom 20.12.2018, 14.11.2018 und 10.10.2018, Az.: 01 S 212/17; 2-01 S 85/18; 2-01 S 97/18; 2-15 S 76/18; 2-16 S 218/17
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe

Mietwagenkosten – Aus Fraunhofer und Schwacke wird “Fracke”

Ist zur Beurteilung der Erforderlichkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall der angemessene Normaltarif zu schätzen, ist es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm vorzugswürdig, den Mittelwert aus der “Schwacke-Liste” und dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel als Schätzungsgrundlage heranzuziehen. Für diesen habe sich der Name “Fracke” herausgebildet.
 
Oberlandesgerichts Hamm, Urteil vom 18.03.2016, Az.: 9 U 142/15
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache