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Bundesverfassungsgericht: Betriebsrente nur bei Eintritt vor 50. Geburtstag diskriminiert Mütter nicht

Eine Betriebsrente nur für Arbeitnehmer, die vor ihrem 50. Geburtstag im Unternehmen angefangen haben, stellt keine Diskriminierung von Frauen mit Kindern dar. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor.
 
Ein solcher Ausschluss treffe nach Ansicht des Gerichts unabhängig vom Geschlecht alle, die erst später eingestellt wurden, heißt es darin. Außerdem zeige die Statistik, dass die meisten Mütter zumindest in Teilzeit wieder arbeiten gingen, sobald ihre Kinder im Kita-Alter sind oder eingeschult wurden.
 
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.07.2019, Az.: 1 BvR 684/14
 
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Stellenausschreibung für Gleichstellungsbeauftragte darf auf Frauen beschränkt sein

In Schleswig-Holstein darf die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ausschließlich für Frauen ausgeschrieben werden, ohne dass ein nicht zum Zuge gekommener männlicher Bewerber eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangen kann. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wie zuvor schon das Arbeitsgericht Lübeck entschieden.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.11.2017, Az.: 2 Sa 262 d/17, nicht rechtskräftig
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