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Frau steht nach Befruchtung mit “falschem” Sperma Anspruch auf Schmerzensgeld zu

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass eine Frau, bei der eine mit falschem Sperma durchgeführte künstliche Befruchtung zu einer körperlich-psychischen Belastung beigetragen hat, Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Nach Ansicht des Gerichts rechtfertigen die gesundheitlichen Belastungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 19.02.2018, Az.: 3 U 66/16
 
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Stellenausschreibung für Gleichstellungsbeauftragte darf auf Frauen beschränkt sein

In Schleswig-Holstein darf die Stelle einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ausschließlich für Frauen ausgeschrieben werden, ohne dass ein nicht zum Zuge gekommener männlicher Bewerber eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangen kann. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wie zuvor schon das Arbeitsgericht Lübeck entschieden.
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.11.2017, Az.: 2 Sa 262 d/17, nicht rechtskräftig
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