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Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann nicht Mutter eines mit ihrem Samen gezeugten Kindes sein

Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, kann rechtlich nur der Vater, nicht aber die Mutter des Kindes sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Grundrechte der transsexuellen Person würden dadurch nicht verletzt.
 
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.11.2017, Az.: XII ZB 459/16
 
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