Fehlender Koffer mit Fotoausrüstung rechtfertigt Reisepreisminderung
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Reisende, denen ihr Gepäck – in dem sich unter anderem auch Teile einer Fotoausrüstung befanden – erst mit einer Verspätung von sechs Tagen ausgehändigt wird, Anspruch auf Reisepreisminderung von 25 % für die Tage ohne Gepäck haben.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.06.2019, Az.: 2-24 O 20/19
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