Mieter kann unter Verweis auf hohes Lebensalter Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Mieter vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können. Das Landgericht Berlin stärkt damit den Schutz alter Menschen vor (Eigenbedarfs-)Kündigung ihres Mietverhältnisses.
Landgericht Berlin, Urteil vom 12.03.2019, Az.: 67 S 345/18
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