Frau-zu-Mann-Transsexueller rechtlich Mutter eines von ihm geborenen Kindes
Ein Frau-zu-Mann-Transsexueller, der nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Änderung seiner Geschlechtszugehörigkeit ein Kind geboren hat, ist im Rechtssinne als Mutter des Kindes anzusehen. Denn es sei ein berechtigtes Anliegen, Kinder ihren biologischen Eltern auch rechtlich so zuzuweisen, dass ihre Abstammung nicht im Widerspruch zu den biologischen Tatsachen steht, begründete der Bundesgerichtshof seinen Beschluss vom 06.09.2017. Die Fortpflanzungsfunktion des jeweiligen Elternteils als gebärender oder zeugender Teil sei in diesem Zusammenhang entscheidend.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.09.2017, Az.: XII ZB 660/14
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