Beiträge

Formular­vertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen nach Rückgabe der Mietsache unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter die in § 548 Abs. 1 BGB geregelte sechsmonatige Verjährung seiner gegen den Mieter gerichteten Ersatzansprüche nach Rückgabe der Mietsache durch formular­vertragliche Regelungen (Allgemeine Geschäfts­bedingungen) nicht verlängern kann. Eine Verlängerung der Verjährung auf zwölf Monate benachteiligt Mieter nach Ansicht des Gerichts unangemessen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.11.2017, Az.: VIII ZR 13/17
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe