Formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen nach Rückgabe der Mietsache unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter die in § 548 Abs. 1 BGB geregelte sechsmonatige Verjährung seiner gegen den Mieter gerichteten Ersatzansprüche nach Rückgabe der Mietsache durch formularvertragliche Regelungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nicht verlängern kann. Eine Verlängerung der Verjährung auf zwölf Monate benachteiligt Mieter nach Ansicht des Gerichts unangemessen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.11.2017, Az.: VIII ZR 13/17
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