Arbeitgeber dürfen Weihnachtsgeld bei Kündigung im Folgejahr zurückverlangen
Der Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung kann in Tarifverträgen vom Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums im Folgejahr abhängig gemacht werden.
Eine Rückzahlungsregelung aus dem Tarifvertrag verstößt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts nicht gegen die Artikel 3 Absatz I; 12 Absatz I Grundgesetz, da den Tarifvertragsparteien im Rahmen der Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht. Die durch einzelvertragliche Bezugnahme des gesamten Tarifvertrags einbezogene Rückzahlungsregelung ist auch nicht gemäß § 307 Absatz I BGB AGB-rechtlich unwirksam, weil Tarifverträge Rechtsvorschriften i. S. d. § 307 Absatz III BGB gleichstehen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2018, Aktenzeichen 10 AZR 290/17
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