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Fluggast hat Anspruch auf Schadensersatz wegen Verbrühungen durch umgekippten heißen Kaffee

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Haftung einer Fluglinie für Verbrühungen, die dadurch entstehen, dass während eines Fluges heißer Kaffee aus nicht geklärten Gründen umkippt, nicht voraussetzt, dass sich ein flugspezifisches Risiko realisiert hat. Ein Fluggast hat deshalb Anspruch auf Schadensersatz wegen Verbrühungen durch umgekippten heißen Kaffee

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.12.2019, Az.: C-532/18

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Kein Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätung nach Reifenpanne durch Schraube auf Start- oder Landebahn

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Luft­fahrt­unter­nehmen den Fluggästen für eine Verspätung von drei Stunden oder mehr im Fall einer Beschädigung eines Flugzeugreifens durch eine Schraube auf der Start- oder Landebahn eine Ausgleichszahlung nur zu leisten hat, wenn es nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt hat, um die Flugverspätung zu begrenzen. Ansonsten könne sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.04.2019, Az.: C-501/17

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Kein Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung wegen Zwischenlandung aufgrund randalierender Katzenhalterin

Muss ein Flugzeug zwischenlanden, weil es im Zusammenhang mit der Unterbringung einer verbotenerweise in das Flugzeug mitgenommenen Katze zu einer heftigen Auseinandersetzung mit der Katzenhalterin kommt, liegt ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) vor. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen der mit der Zwischenlandung bedingten Verspätung besteht nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Rüsselsheim nicht.
 
Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 08.02.2017, Az.: 3 C 742/16 (36)
 
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Kein Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung aufgrund einer durch den Reiseveranstalter veranlassten Flugstornierung

Einem Fluggast steht nach Art. 7 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO) kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, wenn er aufgrund einer durch den Reiseveranstalter veranlassten Flugstornierung nicht befördert wird. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich für die Nichtbeförderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rüsselsheim hervor.
 
Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 20.01.2017, Az.: 3 C 923/16 (37)
 
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