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Flugreisende haben auch bei verspätetem Zwischenstopp im Drittstaat Anspruch auf Entschädigung
Bundesgerichtshof: Anspruch des Fluggastes auf Erstattung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nur bei Verzug mit Ausgleichszahlung oder nicht ordnungsgemäßem Hinweis auf Fluggastrechte
Kein Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätung nach Reifenpanne durch Schraube auf Start- oder Landebahn
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Luftfahrtunternehmen den Fluggästen für eine Verspätung von drei Stunden oder mehr im Fall einer Beschädigung eines Flugzeugreifens durch eine Schraube auf der Start- oder Landebahn eine Ausgleichszahlung nur zu leisten hat, wenn es nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt hat, um die Flugverspätung zu begrenzen. Ansonsten könne sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände berufen.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.04.2019, Az.: C-501/17
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Fluggesellschaften sind auch bei “wilden Streiks” des Flugpersonals zu Ausgleichszahlungen verpflichtet
Ausgleich für große Verspätung bei Flügen mit Anschlussflügen nach Luftlinienentfernung zu berechnen
Kein Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung wegen Zwischenlandung aufgrund randalierender Katzenhalterin
Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung: Fehlende Enteisung des Flugzeugs begründet keinen außergewöhnlichen Umstand
Kommt es zu einer erheblichen Flugverspätung, weil das Flugzeug nicht enteist werden konnte, steht den Fluggästen ein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen, da sie für die technische Funktionalität des Flugzeugs sorgen muss. Dazu gehört auch die Enteisung.
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.2015, Az.: 29 C 286/15 (85)
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