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Rail & Fly: Kein Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund Zugverspätungen

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Flugreisende keinen Anspruch auf Ersatz von zusätzlichen Flugkosten oder einer Hotelübernachtung haben, wenn sie durch eine Zugverspätung zu spät zum Check-In ihres Fluges kommen. Nach Ansicht des Gerichts müssen Reisende Verspätungen einkalkulieren und für die Anreise einen Zug mit regulärer Ankunftszeit von mindestens drei Stunden vor Abflug wählen.
 
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.02.2018, Az.: 32 C 1966/17
 
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