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Zahlungskosten von mehr als 30 Euro für online gebuchten Flug zu hoch

Für die Bezahlung eines online gebuchten Fluges per Kreditkarte dürfen dem Kunden nicht über 30 Euro berechnet werden. Dies hat das Landgericht Aschaffenburg auf eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen das Buchungsportal flug.de entschieden. Demnach sollten Verbraucher bei flug.de mehr als 30 Euro Aufpreis zahlen, wenn sie mit bestimmten Kreditkarten zahlen wollten.

Landgericht Aschaffenburg, Urteil Az.: 1 HK O 66/15, nicht rechtskräftig
 
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Airlines dürfen vollständige Zahlung des Flugpreises bereits bei der Buchung verlangen

Luftfahrtunternehmen dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen, dass der Flugpreis – unabhängig von seiner Höhe oder dem zeitlichen Abstand zwischen Buchung und Flugantritt – bereits unmittelbar bei Abschluss des Luftbeförderungsvertrags vollständig zu bezahlen ist. Der Bundesgerichtshof sieht die Fluggäste durch eine solche Regelung nicht unangemessen benachteiligt. Auch widerspreche sie nicht den wesentlichen Grundgedanken des Personenluftbeförderungsrechts.

Bundesgerichtshof, Urteile vom 16.02.2016, Az.: X ZR 97/14, X ZR 98/14 und X ZR 5/15

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