Flugannullierung wegen Streiks an Passagierkontrollen kann Anspruch auf Ausgleichszahlung begründen
Den Passagieren eines annullierten Flugs kann auch dann ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zustehen, wenn die Passagierkontrollen am Startflughafen bestreikt wurden und deshalb nicht gewährleistet war, dass alle Passagiere den Flug erreichen konnten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.09.2018, Az.: X ZR 111/17
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