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Fluggesellschaften sind auch bei “wilden Streiks” des Flugpersonals zu Ausgleichszahlungen verpflichtet
Fluggesellschaft kann Stornierung von Flugbuchungen wirksam ausschließen
Gerichtliche Zuständigkeit: Spanische Fluggesellschaft kann bei Flugverspätungen in Deutschland verklagt werden
Bundesgerichtshof: Luftfahrtunternehmen kann für Sturz auf Fluggastbrücke haftbar gemacht werden
Fluggesellschaft haftet für verspätete Weiterleitung einer Information über Flugannullierung durch Reisevermittler
Im Fall einer Flugannullierung steht einem Fluggast gemäß Art. 5 Abs. 1 c) i) der Fluggastrechteverordnung (VO) kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, wenn er mindestens zwei Wochen zuvor über die Annullierung informiert wurde. Eine verspätete Mitteilung liegt vor, wenn die Fluggesellschaft zwar den Reisevermittler rechtzeitig informiert, diese aber die Mitteilung nicht rechtzeitig an den Fluggast weitergeleitet hat. In diesem Fall haftet die Fluggesellschaft auf Ausgleichszahlung.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.05.2017, Az.: C-302/16
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Airlines dürfen vollständige Zahlung des Flugpreises bereits bei der Buchung verlangen
Luftfahrtunternehmen dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen, dass der Flugpreis – unabhängig von seiner Höhe oder dem zeitlichen Abstand zwischen Buchung und Flugantritt – bereits unmittelbar bei Abschluss des Luftbeförderungsvertrags vollständig zu bezahlen ist. Der Bundesgerichtshof sieht die Fluggäste durch eine solche Regelung nicht unangemessen benachteiligt. Auch widerspreche sie nicht den wesentlichen Grundgedanken des Personenluftbeförderungsrechts.
Bundesgerichtshof, Urteile vom 16.02.2016, Az.: X ZR 97/14, X ZR 98/14 und X ZR 5/15
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Fluggesellschaft muss klar und vollständig über Fluggastrechte aufklären
Das Landgericht Berlin hat Fluggesellschaft Germania untersagt, Kunden im Internet falsch über ihre Rechte bei großen Verspätungen und Überbuchungen zu informieren. Die Richter haben damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands stattgegeben, der ein Informationsblatt der Airline als teilweise irreführend kritisiert hatte.
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.10.2015, Az.:52 O 102/15
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