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Passagiere haben keinen Anspruch auf doppelte Entschädigung bei Flugverspätungen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ausgleichszahlungen nach der Fluggas­trechte­verordnung auf reise- und beförderungs­vertragliche Schaden­ersatz­ansprüche nach nationalem Recht anzurechnen sind. Der Fluggast könne bei einer Beförderungsverweigerung oder einer erheblichen Flugverspätung wählen zwischen der Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung, die zum Ausgleich entstandener Unannehmlichkeiten einen pauschalierten Ersatz für materielle und immaterielle Schäden biete, und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach nationalem Recht, für die Schadenseintritt und Höhe konkret darzulegen seien. Beanspruche der Fluggast eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung, sei diese nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung auf wegen desselben Ereignisses geltend gemachte Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen, unabhängig davon, ob diese auf den Ersatz materieller oder immaterieller Schäden gerichtet seien. Der Bundesgerichtshof begrenzt damit Ansprüche von Reisenden nach Flugverspätungen.
 
Bundesgerichtshof, Urteile vom 06.08.2019, Az.: X ZR 128/18; X ZR 165/18
 
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Bundesgerichtshof: Keine Fluggastansprüche bei Verzögerung wegen Systemausfalls am Flughafen

Kommt es aufgrund eines mehrstündigen Ausfalls aller Computersysteme an den des Flughafen-Terminals zu Verspätungen und infolgedessen zu verpassten Anschlussflügen, muss das Luftfahrunternehmen keine Ausgleichszahlungen leisten, da ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung vorliegt. Dies hat der Bundesgerichtshof in zwei Fällen entschieden und damit die vorinstanzlichen Entscheidungen bestätigt.
 
Bundesgerichtshof, Urteile vom 15.01.2019, Az.: X ZR 15/18; X ZR 85/18
 
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Bei Flugverspätungen hat ein Fluggast auch bei Zwischenlandungen außerhalb der EU Anspruch auf Entschädigung

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Fluges auch bei Flügen mit Anschlussflügen in einen Drittstaat mit Zwischenlandung außerhalb der EU besteht. Ein Wechsel des Fluggeräts bei der Zwischenlandung ändert nichts daran, dass zwei oder mehr Flüge, die Gegenstand einer einzigen Buchung waren, als ein einziger Flug mit Anschlussflügen anzusehen sind.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 31.05.2018, Az.: C-537/17
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Fluggesellschaft haftet für verspätete Weiterleitung einer Information über Flugannullierung durch Reisevermittler

Im Fall einer Flugannullierung steht einem Fluggast gemäß Art. 5 Abs. 1 c) i) der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, wenn er mindestens zwei Wochen zuvor über die Annullierung informiert wurde. Eine verspätete Mitteilung liegt vor, wenn die Fluggesellschaft zwar den Reisevermittler rechtzeitig informiert, diese aber die Mitteilung nicht rechtzeitig an den Fluggast weitergeleitet hat. In diesem Fall haftet die Fluggesellschaft auf Ausgleichszahlung.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.05.2017, Az.: C-302/16

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Ausgleich für große Verspätung bei Flügen mit Anschlussflügen nach Luftlinienentfernung zu berechnen

Der Ausgleich, der Fluggästen im Fall der Annullierung oder einer großen Verspätung eines Flugs mit Anschlussflügen zu zahlen ist, ist nach der Luftlinienentfernung (Großkreisentfernung) zwischen dem Startflughafen und dem Zielflughafen zu berechnen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die tatsächlich zurückgelegte Flugstrecke spiele für die Berechnung des Ausgleichs keine Rolle.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 07.09.2017, Az.: C-559/16
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Kein Ausgleichsanspruch bei Flugverspätung wegen Zwischenlandung aufgrund randalierender Katzenhalterin

Muss ein Flugzeug zwischenlanden, weil es im Zusammenhang mit der Unterbringung einer verbotenerweise in das Flugzeug mitgenommenen Katze zu einer heftigen Auseinandersetzung mit der Katzenhalterin kommt, liegt ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) vor. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen der mit der Zwischenlandung bedingten Verspätung besteht nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Rüsselsheim nicht.
 
Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 08.02.2017, Az.: 3 C 742/16 (36)
 
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Kein Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung aufgrund einer durch den Reiseveranstalter veranlassten Flugstornierung

Einem Fluggast steht nach Art. 7 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO) kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, wenn er aufgrund einer durch den Reiseveranstalter veranlassten Flugstornierung nicht befördert wird. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich für die Nichtbeförderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rüsselsheim hervor.
 
Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 20.01.2017, Az.: 3 C 923/16 (37)
 
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