Beiträge
Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung: Fehlende Enteisung des Flugzeugs begründet keinen außergewöhnlichen Umstand
Kommt es zu einer erheblichen Flugverspätung, weil das Flugzeug nicht enteist werden konnte, steht den Fluggästen ein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen, da sie für die technische Funktionalität des Flugzeugs sorgen muss. Dazu gehört auch die Enteisung.
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.2015, Az.: 29 C 286/15 (85)
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache
Fluggesellschaft muss klar und vollständig über Fluggastrechte aufklären
Das Landgericht Berlin hat Fluggesellschaft Germania untersagt, Kunden im Internet falsch über ihre Rechte bei großen Verspätungen und Überbuchungen zu informieren. Die Richter haben damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands stattgegeben, der ein Informationsblatt der Airline als teilweise irreführend kritisiert hatte.
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.10.2015, Az.:52 O 102/15
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache