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Bundesgerichtshof: Anspruch des Fluggastes auf Erstattung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nur bei Verzug mit Ausgleichszahlung oder nicht ordnungsgemäßem Hinweis auf Fluggastrechte

Ein Fluggast hat wegen einer Flugannullierung, Verspätung oder Be­förderungs­verweigerung nur dann einen Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, wenn die Fluggesellschaft mit der Ausgleichszahlung in Verzug ist oder sie nicht ordnungsgemäß auf die Fluggastrechte hingewiesen hat. Eine Verletzung der Pflicht zur Beförderung ist nicht ausreichend. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.02.2019, Az.: X ZR 77/18
 
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Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung: Fehlende Enteisung des Flugzeugs begründet keinen außergewöhnlichen Umstand

Kommt es zu einer erheblichen Flugverspätung, weil das Flugzeug nicht enteist werden konnte, steht den Fluggästen ein Ausgleichsanspruch nach der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO) zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen, da sie für die technische Funktionalität des Flugzeugs sorgen muss. Dazu gehört auch die Enteisung.

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.2015, Az.: 29 C 286/15 (85)

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Fluggesellschaft muss klar und vollständig über Fluggastrechte aufklären

Das Landgericht Berlin hat Fluggesellschaft Germania untersagt, Kunden im Internet falsch über ihre Rechte bei großen Verspätungen und Überbuchungen zu informieren. Die Richter haben damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands stattgegeben, der ein Informationsblatt der Airline als teilweise irreführend kritisiert hatte.

Landgericht Berlin, Urteil vom 08.10.2015, Az.:52 O 102/15

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