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Bundesgerichtshof: Keine Fluggastansprüche bei Verzögerung wegen Systemausfalls am Flughafen

Kommt es aufgrund eines mehrstündigen Ausfalls aller Computersysteme an den des Flughafen-Terminals zu Verspätungen und infolgedessen zu verpassten Anschlussflügen, muss das Luftfahrunternehmen keine Ausgleichszahlungen leisten, da ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung vorliegt. Dies hat der Bundesgerichtshof in zwei Fällen entschieden und damit die vorinstanzlichen Entscheidungen bestätigt.
 
Bundesgerichtshof, Urteile vom 15.01.2019, Az.: X ZR 15/18; X ZR 85/18
 
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Bundesgerichtshof: Luftfahrtunternehmen kann für Sturz auf Fluggastbrücke haftbar gemacht werden

Ein Flugreisender ist durch Art. 17 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ) grundsätzlich vor spezifischen Verletzungsgefahren beim Ein- und Aussteigen in ein Flugzeug geschützt. Das Luftfahrtunternehmen kann deshalb einem Fluggast zum Ersatz der Schäden verpflichtet sein, die dieser bei einem Sturz auf einer witterungsbedingt rutschigen Fluggastbrücke erleidet.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.11.2017, Az.: X ZR 30/15
 
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Ausgleich für große Verspätung bei Flügen mit Anschlussflügen nach Luftlinienentfernung zu berechnen

Der Ausgleich, der Fluggästen im Fall der Annullierung oder einer großen Verspätung eines Flugs mit Anschlussflügen zu zahlen ist, ist nach der Luftlinienentfernung (Großkreisentfernung) zwischen dem Startflughafen und dem Zielflughafen zu berechnen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die tatsächlich zurückgelegte Flugstrecke spiele für die Berechnung des Ausgleichs keine Rolle.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 07.09.2017, Az.: C-559/16
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Kein Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung aufgrund einer durch den Reiseveranstalter veranlassten Flugstornierung

Einem Fluggast steht nach Art. 7 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO) kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, wenn er aufgrund einer durch den Reiseveranstalter veranlassten Flugstornierung nicht befördert wird. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich für die Nichtbeförderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rüsselsheim hervor.
 
Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 20.01.2017, Az.: 3 C 923/16 (37)
 
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