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Bundesgerichtshof: Keine Fluggastansprüche bei Verzögerung wegen Systemausfalls am Flughafen

Kommt es aufgrund eines mehrstündigen Ausfalls aller Computersysteme an den des Flughafen-Terminals zu Verspätungen und infolgedessen zu verpassten Anschlussflügen, muss das Luftfahrunternehmen keine Ausgleichszahlungen leisten, da ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung vorliegt. Dies hat der Bundesgerichtshof in zwei Fällen entschieden und damit die vorinstanzlichen Entscheidungen bestätigt.
 
Bundesgerichtshof, Urteile vom 15.01.2019, Az.: X ZR 15/18; X ZR 85/18
 
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