Fluggast hat Anspruch auf Schadensersatz wegen Verbrühungen durch umgekippten heißen Kaffee
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Haftung einer Fluglinie für Verbrühungen, die dadurch entstehen, dass während eines Fluges heißer Kaffee aus nicht geklärten Gründen umkippt, nicht voraussetzt, dass sich ein flugspezifisches Risiko realisiert hat. Ein Fluggast hat deshalb Anspruch auf Schadensersatz wegen Verbrühungen durch umgekippten heißen Kaffee
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.12.2019, Az.: C-532/18
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe