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Fluggast hat Anspruch auf Schadensersatz wegen Verbrühungen durch umgekippten heißen Kaffee

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Haftung einer Fluglinie für Verbrühungen, die dadurch entstehen, dass während eines Fluges heißer Kaffee aus nicht geklärten Gründen umkippt, nicht voraussetzt, dass sich ein flugspezifisches Risiko realisiert hat. Ein Fluggast hat deshalb Anspruch auf Schadensersatz wegen Verbrühungen durch umgekippten heißen Kaffee

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.12.2019, Az.: C-532/18

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Flugreisende haben auch bei verspätetem Zwischenstopp im Drittstaat Anspruch auf Entschädigung

Buchen Reisende eine Flugverbindung von einem Mitgliedstaat in einen Drittstaat mit Umsteigen in einem anderen Drittstaat, die Gegenstand einer einzigen Buchung war, ist das Luft­fahrt­unternehmen, das den ersten Teilflug durchgeführt hat, verpflichtet, den Fluggästen einen Ausgleich zu leisten, wenn es bei der Ankunft des zweiten Teilflugs, der von einem Luft­fahrt­unternehmen von außerhalb der Gemeinschaft durchgeführt wurde, zu einer großen Verspätung gekommen ist. Die gebuchte Flugreise mit ein- oder mehrmaligem Umsteigen ist damit als Gesamtheit zu betrachten.
 
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.07.2019, Az.: C-502/18
 
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Bundesgerichtshof: Anspruch des Fluggastes auf Erstattung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nur bei Verzug mit Ausgleichszahlung oder nicht ordnungsgemäßem Hinweis auf Fluggastrechte

Ein Fluggast hat wegen einer Flugannullierung, Verspätung oder Be­förderungs­verweigerung nur dann einen Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, wenn die Fluggesellschaft mit der Ausgleichszahlung in Verzug ist oder sie nicht ordnungsgemäß auf die Fluggastrechte hingewiesen hat. Eine Verletzung der Pflicht zur Beförderung ist nicht ausreichend. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.02.2019, Az.: X ZR 77/18
 
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Bundesgerichtshof: Keine Fluggastansprüche bei Verzögerung wegen Systemausfalls am Flughafen

Kommt es aufgrund eines mehrstündigen Ausfalls aller Computersysteme an den des Flughafen-Terminals zu Verspätungen und infolgedessen zu verpassten Anschlussflügen, muss das Luftfahrunternehmen keine Ausgleichszahlungen leisten, da ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung vorliegt. Dies hat der Bundesgerichtshof in zwei Fällen entschieden und damit die vorinstanzlichen Entscheidungen bestätigt.
 
Bundesgerichtshof, Urteile vom 15.01.2019, Az.: X ZR 15/18; X ZR 85/18
 
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Fluggast hat Anspruch auf Schadensersatz wegen Verbrühungen durch umgekippten heißen Kaffee

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Haftung einer Fluglinie für Verbrühungen, die dadurch entstehen, dass während eines Fluges heißer Kaffee aus nicht geklärten Gründen umkippt, nicht voraussetzt, dass sich ein flugspezifisches Risiko realisiert hat. Ein Fluggast hat deshalb Anspruch auf Schadensersatz wegen Verbrühungen durch umgekippten heißen Kaffee
 
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.12.2019, Az.: C-532/18
 
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Bei Flugverspätungen hat ein Fluggast auch bei Zwischenlandungen außerhalb der EU Anspruch auf Entschädigung

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Fluges auch bei Flügen mit Anschlussflügen in einen Drittstaat mit Zwischenlandung außerhalb der EU besteht. Ein Wechsel des Fluggeräts bei der Zwischenlandung ändert nichts daran, dass zwei oder mehr Flüge, die Gegenstand einer einzigen Buchung waren, als ein einziger Flug mit Anschlussflügen anzusehen sind.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 31.05.2018, Az.: C-537/17
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Bundesgerichtshof: Luftfahrtunternehmen kann für Sturz auf Fluggastbrücke haftbar gemacht werden

Ein Flugreisender ist durch Art. 17 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ) grundsätzlich vor spezifischen Verletzungsgefahren beim Ein- und Aussteigen in ein Flugzeug geschützt. Das Luftfahrtunternehmen kann deshalb einem Fluggast zum Ersatz der Schäden verpflichtet sein, die dieser bei einem Sturz auf einer witterungsbedingt rutschigen Fluggastbrücke erleidet.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.11.2017, Az.: X ZR 30/15
 
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Fluggesellschaft haftet für verspätete Weiterleitung einer Information über Flugannullierung durch Reisevermittler

Im Fall einer Flugannullierung steht einem Fluggast gemäß Art. 5 Abs. 1 c) i) der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, wenn er mindestens zwei Wochen zuvor über die Annullierung informiert wurde. Eine verspätete Mitteilung liegt vor, wenn die Fluggesellschaft zwar den Reisevermittler rechtzeitig informiert, diese aber die Mitteilung nicht rechtzeitig an den Fluggast weitergeleitet hat. In diesem Fall haftet die Fluggesellschaft auf Ausgleichszahlung.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.05.2017, Az.: C-302/16

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Ausgleich für große Verspätung bei Flügen mit Anschlussflügen nach Luftlinienentfernung zu berechnen

Der Ausgleich, der Fluggästen im Fall der Annullierung oder einer großen Verspätung eines Flugs mit Anschlussflügen zu zahlen ist, ist nach der Luftlinienentfernung (Großkreisentfernung) zwischen dem Startflughafen und dem Zielflughafen zu berechnen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die tatsächlich zurückgelegte Flugstrecke spiele für die Berechnung des Ausgleichs keine Rolle.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 07.09.2017, Az.: C-559/16
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Kein Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung aufgrund einer durch den Reiseveranstalter veranlassten Flugstornierung

Einem Fluggast steht nach Art. 7 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO) kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, wenn er aufgrund einer durch den Reiseveranstalter veranlassten Flugstornierung nicht befördert wird. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich für die Nichtbeförderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rüsselsheim hervor.
 
Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 20.01.2017, Az.: 3 C 923/16 (37)
 
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