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Bundesgerichtshof: Anspruch des Fluggastes auf Erstattung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nur bei Verzug mit Ausgleichszahlung oder nicht ordnungsgemäßem Hinweis auf Fluggastrechte

Ein Fluggast hat wegen einer Flugannullierung, Verspätung oder Be­förderungs­verweigerung nur dann einen Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, wenn die Fluggesellschaft mit der Ausgleichszahlung in Verzug ist oder sie nicht ordnungsgemäß auf die Fluggastrechte hingewiesen hat. Eine Verletzung der Pflicht zur Beförderung ist nicht ausreichend. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.02.2019, Az.: X ZR 77/18
 
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Flugannullierung wegen Streiks an Passagierkontrollen kann Anspruch auf Ausgleichszahlung begründen

Den Passagieren eines annullierten Flugs kann auch dann ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zustehen, wenn die Passagierkontrollen am Startflughafen bestreikt wurden und deshalb nicht gewährleistet war, dass alle Passagiere den Flug erreichen konnten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.09.2018, Az.: X ZR 111/17
 
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Fluggesellschaften sind auch bei “wilden Streiks” des Flugpersonals zu Ausgleichszahlungen verpflichtet

Ein “wilder Streik” des Flugpersonals, der auf die überraschende Ankündigung einer Umstrukturierung folgt, stellt keinen “außergewöhnlichen Umstand” dar, der es der Fluggesellschaft erlaubt, sich von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu befreien. Die Risiken, die sich aus den mit solchen Maßnahmen einhergehenden sozialen Folgen ergeben, sind Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Fluggesellschaft. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union in mehreren Verfahren.
 
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteile vom 17.04.2018, Az.: C-195/17, C-197/17 bis C-203/17, C-226/17, C-228/17, C-254/17, C-274/17, C-275/17, C-278/17 bis C-286/17 und C-290/17 bis C-292/17
 
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Fluggesellschaft haftet für verspätete Weiterleitung einer Information über Flugannullierung durch Reisevermittler

Im Fall einer Flugannullierung steht einem Fluggast gemäß Art. 5 Abs. 1 c) i) der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, wenn er mindestens zwei Wochen zuvor über die Annullierung informiert wurde. Eine verspätete Mitteilung liegt vor, wenn die Fluggesellschaft zwar den Reisevermittler rechtzeitig informiert, diese aber die Mitteilung nicht rechtzeitig an den Fluggast weitergeleitet hat. In diesem Fall haftet die Fluggesellschaft auf Ausgleichszahlung.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.05.2017, Az.: C-302/16

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