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Zu spätes Erscheinen am Gate nicht nachweisbar: Reisende haben Anspruch auf Ausgleichs­leistungen wegen Nichtbeförderung

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Reisenden, denen der Flug wegen eines angeblichen, jedoch nicht nachgewiesenen zu späten Erscheinens am Gate verweigert wurde, Anspruch auf Erstattung ihrer Flugkosten für den versäumten Flug zusteht. Nach Ansicht des Gerichts trägt das Luft­fahrt­unternehmen die Beweislast für ein angeblich zu spätes Erscheinen von Reisenden am Gate.

 

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.2019, Az.:
2-24 O 25/18

 

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Bei Flugverspätungen hat ein Fluggast auch bei Zwischenlandungen außerhalb der EU Anspruch auf Entschädigung

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Fluges auch bei Flügen mit Anschlussflügen in einen Drittstaat mit Zwischenlandung außerhalb der EU besteht. Ein Wechsel des Fluggeräts bei der Zwischenlandung ändert nichts daran, dass zwei oder mehr Flüge, die Gegenstand einer einzigen Buchung waren, als ein einziger Flug mit Anschlussflügen anzusehen sind.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 31.05.2018, Az.: C-537/17
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Rail & Fly: Kein Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund Zugverspätungen

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Flugreisende keinen Anspruch auf Ersatz von zusätzlichen Flugkosten oder einer Hotelübernachtung haben, wenn sie durch eine Zugverspätung zu spät zum Check-In ihres Fluges kommen. Nach Ansicht des Gerichts müssen Reisende Verspätungen einkalkulieren und für die Anreise einen Zug mit regulärer Ankunftszeit von mindestens drei Stunden vor Abflug wählen.
 
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.02.2018, Az.: 32 C 1966/17
 
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Gerichtliche Zuständigkeit: Spanische Fluggesellschaft kann bei Flugverspätungen in Deutschland verklagt werden

Die Fluggesellschaft, die in einem Mitgliedstaat nur den ersten Flug eines Umsteigefluges durchgeführt hat, kann vor den Gerichten am Endziel in einem anderen Mitgliedstaat auf Verspätungs­entschädigung verklagt werden. Dies gilt, wenn die verschiedenen Flüge Gegenstand einer einheitlichen Buchung für die gesamte Reise waren und die große Verspätung bei Ankunft am Endziel auf eine Störung zurückzuführen ist, die sich auf dem ersten Flug ereignet hat. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
 
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 07.03.2018, Az.: C-274/16, C-447/16 und C-448/16
 
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Kein Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung aufgrund einer durch den Reiseveranstalter veranlassten Flugstornierung

Einem Fluggast steht nach Art. 7 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO) kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, wenn er aufgrund einer durch den Reiseveranstalter veranlassten Flugstornierung nicht befördert wird. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich für die Nichtbeförderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rüsselsheim hervor.
 
Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 20.01.2017, Az.: 3 C 923/16 (37)
 
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Fluggast steht bei nicht rechtzeitiger Information über Flugannullierung Ausgleichszahlung zu

Kann ein Luftfahrtunternehmen nicht beweisen, dass ein Fluggast über die Annullierung seines Flugs mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, steht dem Fluggast die Zahlung einer Ausgleichsleistung zu. Dies gilt nicht nur bei einem unmittelbar zwischen dem Fluggast und dem Luftfahrtunternehmen, sondern auch bei einem über einen Online-Reisevermittler geschlossenen Beförderungsvertrag.
 
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.05.2017, Az.:C-302/16
 
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Bei Inanspruchnahme einer Billig-Airline ist mit Extra-Kosten für Gepäckbeförderung zu rechnen

Bei der Buchung eines Fluges ist ohne entsprechende Zusicherung in der Regel nicht davon auszugehen, dass die Gepäckbeförderung kostenfrei erfolgen wird. Dies hat das Amtsgericht München entschieden und die Klage eines Flugreisenden auf Rückerstattung seiner für die Gepäckbeförderung zusätzlich geleisteten Zahlungen abgewiesen.
 
Amtsgericht München, Urteil vom 08.01.2016, Az.: 159 C 12576/15, rechtskräftig
 
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