Zu spätes Erscheinen am Gate nicht nachweisbar: Reisende haben Anspruch auf Ausgleichsleistungen wegen Nichtbeförderung
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Reisenden, denen der Flug wegen eines angeblichen, jedoch nicht nachgewiesenen zu späten Erscheinens am Gate verweigert wurde, Anspruch auf Erstattung ihrer Flugkosten für den versäumten Flug zusteht. Nach Ansicht des Gerichts trägt das Luftfahrtunternehmen die Beweislast für ein angeblich zu spätes Erscheinen von Reisenden am Gate.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.2019, Az.:
2-24 O 25/18
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