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Flucht vor Polizei kann unter Straftatbestand “Verbotene Kraftfahrzeugrennen” fallen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass auch Fälle der sogenannten “Polizeiflucht” dem seit 13. Oktober 2017 geltenden, neuen Straftatbestand “Verbotene Kraftfahrzeugrennen” unterfallen können. Nach Ansicht des Gerichts könne auch das Erreichen höchstmöglicher Geschwindigkeiten zur Flucht vor der Polizei von spezifischem Renncharakter geprägt sein.
 
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 04.07.2019, Az.: 4 Rv 28 Ss 103/19
 
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Landwirt haftet für tödliche Panikreaktion eines Pferdes

Ein Landwirt, der beim Bewässern seiner Ackerflächen auch eine daneben liegende Pferdeweide beregnet, verletzt eine Verkehrssicherungspflicht, wenn aufgrund des Wasserstrahls ein Pferd in Panik gerät und auf seiner Flucht einen tödlichen Unfall erleidet. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 14.03.2016, Az.: 20 U 30/13

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