Haustierbetreuung unter Freunden: Katzen-Sitterin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz nach Flohbefall
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass eine Katzen-Sitterin, die während der Abwesenheit eines Freundes auf dessen Tier aufpasst, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn sie plötzlich über einen Flohbefall klagt, den das betreute Tier verursacht haben soll. Das Gericht verwies darauf, dass ein möglicher Flohbefall ein allgemeines Lebensrisiko bei der Betreuung einer Katze darstellt.
Landgericht Köln, Urteil vom 11.09.2019, Az.: 3 O 331/18
Ihr Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe