Abweichung des vertragsgemäßen Zustands einer Terrasse durch Austausch des Fliesenbodenbelags gegen Holzboden durch Vermieter
Wird der Zustand einer Mietwohnung durch eine Maßnahme des Vermieters erheblich verändert, so kann der Mieter gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen. Eine solche wesentliche Veränderung liegt beispielsweise vor, wenn der Fliesenbodenbelag der zu einer 1,5 Zimmer-Wohnung gehörenden Terrasse, die ca. 1/3 der Gesamtfläche ausmacht, durch einen Holzboden ersetzt wird.
Landgericht Berlin, Urteil vom 07.09.2016, Az.: 65 S 315/15
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