Wohnflächenberechnung: Flächen von Balkonen, Terrassen und Wintergärten sind nur zu einem Viertel und nicht zur Hälfte zu berücksichtigen
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass entgegen einer weit verbreiteten Praxis in Berlin die Flächen von Balkonen, Terrassen und Wintergärten nur zu einem Viertel und nicht zur Hälfte zu berücksichtigen sind, um die Wohnfläche zu berechnen. Nach Ansicht des Gerichts könne die häufig vorkommende fehlerhafte Praxis zur Anrechnung von Balkonflächen kann nicht als örtliche Verkehrssitte angesehen werden.
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.01.2018, Az.: 18 S 308/13
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