Beiträge

Kein Schmerzensgeld für Muskelkater

Wer nach einem Probetraining in einem Fitness-Studio unter Muskelkater leidet, kann deswegen kein Schmerzensgeld vom Betreiber des Studios verlangen. Das gilt auch dann, wenn der Muskelkater so heftig ist, dass er mehrere Tage anhält und mit Belastungskopfschmerzen verbunden ist.

Landgericht Köln, Urteil vom 11.07.2018, Az.: 18 O 73/16, nicht rechtskräftig

Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe

Berufsbedingter Wohnortwechsel kein Grund für Kündigung langfristigen Fitnessstudio-Vertrags

Ein berufsbedingter Wohnortwechsel berechtigt den Kunden eines Fitnessstudios grundsätzlich nicht dazu, seinen langfristigen Vertrag mit dem Studio außerordentlich zu kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2016, Az.: XII ZR 62/15
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache