Berufsbedingter Wohnortwechsel kein Grund für Kündigung langfristigen Fitnessstudio-Vertrags
Ein berufsbedingter Wohnortwechsel berechtigt den Kunden eines Fitnessstudios grundsätzlich nicht dazu, seinen langfristigen Vertrag mit dem Studio außerordentlich zu kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2016, Az.: XII ZR 62/15
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