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Fingieren von Kündigungsgründen zu Entfernung unliebsamer Betriebsratsmitglieder begründet Entschädigungsansprüche

Fingiert eine Arbeitgeberin Kündigungsgründe, um unliebsame Betriebsratsmitglieder loszuwerden, so begründet dies Entschädigungsansprüche. Dies hat das Arbeitsgericht Gießen entschieden. Eine Arbeitgeberin und deren früheren Rechtsberater verurteilte das Gericht wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung als Gesamtschuldner zur Zahlung von 20.000 Euro an eine ehemalige Beschäftigte und stellvertretende Betriebsratsvorsitzende.

Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 16.05.2019, Az.: 3 Ca 433/17

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