Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz: Amtsgericht München verhängt Geldbuße wegen Videokameras im Fahrzeug
Das Amtsgericht München hat eine Fahrzeuginhaberin, die ihr Auto vorne und hinten mit Videokameras ausgestattet hatte wegen vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts verletze ein permanentes anlassloses Filmen geparkter Fahrzeuge das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Amtsgericht München, Urteil vom 09.08.2017, Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17
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