Bemessung des fiktiven Einkommens eines Unterhaltsschuldners knüpft nicht an unterste berufliche Möglichkeit an (gesetzlicher Mindestlohn)
Die Bemessung des fiktiven Einkommens eines Unterhaltschuldners knüpft nach Ansicht des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht an die untersten beruflichen Möglichkeiten und somit nicht an gesetzlichen Mindestlohn an. Vielmehr ist der Unterhaltsschuldner so zu behandeln, als ob er eine nach seinen Fähigkeiten gut bezahlte Stelle annimmt.
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 27.06.2019, Az.: 10 UF 139/17
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