Beiträge

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verpflichtet Land zu Diesel-Fahrverboten in Reutlingen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Land Baden-Württemberg mit Urteil vom 18.03.2019 dazu verurteilt, in den Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen Diesel-Fahrverbote aufzunehmen. Dabei unterstreicht er in seiner am 16.04.2019 bekannt gegebenen Urteilsbegründung, dass die beschlossene Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Vermeidung von Fahrverboten den europäischen NO2-Grenzwert nicht relativieren könne, da dies gegen zwingende Vorgaben des EU-Rechts verstieße.
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zugelassen. Das Land Baden-Württemberg hat bereits angekündigt, diese einlegen zu wollen, wie aus den Angaben eines Sprechers des Landesverkehrsministeriums hervorgeht. Entscheiden soll demnach nun das Bundesverwaltungsgericht.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2019, Az.: 10 S 1977/18

Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe

Freiwillige Teilnahme an ver­kehrs­psycho­logischer Schulung rechtfertigt allein kein Absehen von Fahrverbot

Allein die freiwillige Teilnahme eines Betroffenen an einer ver­kehrs­psycho­logischen Schulung rechtfertigt kein Absehen von einem Fahrverbot. Vielmehr müssen weitere zu Gunsten des Betroffenen sprechende Gesichtspunkte vorliegen. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
 
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 02.01.2018, Az.: 3 Ss OWi 1704/17
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe

Bundesverwaltungsgericht: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote zur Luftreinhaltung verhängen

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat Diesel-Verkehrsverbote ausnahmsweise zulässig erklärt. Das Gericht wies damit die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen erstinstanzliche Gerichts­entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurück. Allerdings sind nach Auffassung des Gerichts bei der Prüfung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge gerichtliche Maßgaben insbesondere zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 27.02.2018, Az.: BVerwG 7 C 30.17 und BVerwG 7 C 26.16

Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe

Blasenschwäche schützt bei Geschwindigkeits­überschreitung im Regelfall nicht vor Fahrverbot

Wer infolge einer schwachen Blase plötzlich starken Harndrang verspürt und deswegen die zulässige Höchst­geschwindigkeit so überschreitet, dass nach der Bußgeld­katalog­verordnung (BKatV) ein Regelfahrverbot zu verhängen ist, ist regelmäßig auch mit dem Fahrverbot zu belegen. Besondere körperliche Dispositionen können nur im Ausnahmefall vom Regelfahrverbot befreien. Ob die durch eine Blasenschwäche hervorgerufene Situation ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt, hat der Bußgeldrichter im Einzelfall festzustellen.
 
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.10.2017, Az.: 4 RBs 326/17
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe

Baden-Württemberg muss mehr gegen die Luftverpestung in Stuttgart tun – Fahrverbot für Dieselautos in Stuttgart möglich

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land Baden-Württemberg stattgegeben. Die Deutsche Umwelthilfe hat einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart um Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Immissions­grenz­werte für NO2 in der Umweltzone Stuttgart führen.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 28.07.2017, Az.: 13 K 5412/15
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe

Geldbuße und Fahrverbot wegen Teilnahme an illegalem Fahrzeugrennen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen 20-Jährigen Cloppenburger wegen der Teilnahme an einem illegalen Fahrzeugrennen zu einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro sowie zu einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts ist auch ein “wildes” Rennen von nur zwei Kraftfahrzeugen ein rechtswidriges Rennen im Sinne von § 29 Abs. 1 der Straßen­verkehrs­ordnung.
 
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 04.11.2016, Az.: 2 Ss (OWi) 292/16
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe

Kein Absehen vom Fahrverbot aufgrund angedrohter Kündigung des Arbeits­verhältnisses

Droht ein Arbeitgeber im Falle der Verhängung eines Fahrverbots mit der Kündigung des Betroffenen, so begründet dies nach Ansicht des Kammergerichts Berlin für sich genommen kein Absehen vom Fahrverbot. Vielmehr müssen berufliche Nachteile infolge des Fahrverbots hingenommen werden.

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 24.02.2016, Az.: 3 Ws (B) 95/16

Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe

Drängeln auf der Autobahn: Fahrverbot wegen dichten Auffahrens trotz drohender beruflicher Nachteile

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Bescheinigung des Arbeitgebers über drohende berufliche Nachteile als Folge eines angeordneten Fahrverbots keinen besonderen Härtefall für einen Verkehrssünder darstellt und nicht das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots rechtfertigt.

Ein 39-jähriger Fahrer fuhr am 28.07.2014 um 17:30 Uhr mit seinem PKW auf der Autobahn A 99 in Richtung Süden. Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h hielt er den erforderlichen Sicherheitsabstand von 57,5 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Sein Abstand betrug nur 15 Meter und damit weniger als 3/10 des normalen Tachowertes. Er wurde geblitzt und räumte den Sachverhalt ein.

Das Amtsgericht verurteilte den Fahrer nach Ziffer 12.6.3 Bußgeldkatalog (Nichteinhalten des Sicherheits­abstandes) zu einer Geldbuße von 160 Euro und einem Monat Fahrverbot.

Amtsgericht München, Urteil vom 30.07.2015, Az.: 943 OWi 417 Js 204821/14

Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache

Mehrere einfache Verkehrsverstöße können ein Fahrverbot rechtfertigen

Ein Verkehrsteilnehmer, der innerhalb eines Zeitraums von weniger als drei Jahren fünf “einfachere” Verkehrsverstöße mit einem (zumindest abstrakten) Gefährdungs­potenzial für Dritte begeht, kann mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Hamm.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 17.09.2015, Az.: 1 RBs 138/15

Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache