Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verpflichtet Land zu Diesel-Fahrverboten in Reutlingen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Land Baden-Württemberg mit Urteil vom 18.03.2019 dazu verurteilt, in den Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen Diesel-Fahrverbote aufzunehmen. Dabei unterstreicht er in seiner am 16.04.2019 bekannt gegebenen Urteilsbegründung, dass die beschlossene Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Vermeidung von Fahrverboten den europäischen NO2-Grenzwert nicht relativieren könne, da dies gegen zwingende Vorgaben des EU-Rechts verstieße.
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zugelassen. Das Land Baden-Württemberg hat bereits angekündigt, diese einlegen zu wollen, wie aus den Angaben eines Sprechers des Landesverkehrsministeriums hervorgeht. Entscheiden soll demnach nun das Bundesverwaltungsgericht.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2019, Az.: 10 S 1977/18
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