Beiträge
Oberlandesgericht München zum Abgasskandal: Mögliche Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen bereits Ende 2018 verjährt
Oberlandesgericht Karlsruhe zum VW-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch eines Dieselkäufers umfasst auch „Deliktszinsen”
Oberlandesgericht Dresden: Kein Schadenersatz bei Erwerb eines betroffenen Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Abgasskandals
“Abgasaffäre”: Fahrzeugkäufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für ein bereits beim Kauf mit einem Software-Update ausgestattetes Fahrzeug
Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass im konkreten Fall bei einem Ende 2017 erworbenen und ursprünglich von der sogenannten Abgasaffäre betroffenen Fahrzeug, das zum Zeitpunkt des Kaufs jedoch bereits das sogenannte Software-Update erhalten hatte, keine Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller bestehen. Nach Ansicht des Gerichts war die Öffentlichkeit zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs über Problematik der ursprünglichen Software zur Motorsteuerung bereits informiert.
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 30.01.2019, Az.: 2 O 2190/18
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe
Volkswagen muss Audi-Käufer wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung Kaufpreis erstatten
Die Volkswagen AG muss dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit Dieselmotor EA 189 Eu5 aus dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. Dies hat das Oberlandesgericht Köln in einem im Zusammenhang mit dem Abgasskandal stehenden Verfahren entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt. Die Berufung der Volkswagen AG gegen das Urteil der Vorinstanz sei offensichtlich unbegründet, so das Oberlandesgericht Köln.
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 03.01.2019, Az.: 18 U 70/18
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe