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Oberlandesgericht Karlsruhe zum VW-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch eines Dieselkäufers umfasst auch „Deliktszinsen”
Oberlandesgericht Hamm: VW muss auch für nach Bekanntwerden des Abgasskandals erworbenen Pkw Schadenersatz an Kundin leisten
Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum VW-Abgasskandal: Kein Schadensersatzanspruch gegen Importeurin von Skoda-Neufahrzeugen
Oberlandesgericht Dresden: Kein Schadenersatz bei Erwerb eines betroffenen Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Abgasskandals
“Diesel-Abgasskandal”: Volkswagen AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung schadensersatzpflichtig
Vom „Diesel-Skandal” betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft
Ein vom Abgasskandal betroffener Fahrzeugkäufer ist mit einer Klage gegen seinen Fahrzeughändler auf Nachlieferung eines typengleichen Nachfolgemodells auch in der Berufungsinstanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Koblenz sah Gewährleistungsansprüche des Käufers ebenso wie die Vorinstanz als verjährt an. Allerdings unterstrich das Gericht, dass Fahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet seien, einen Mangel aufweisen.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 06.06.2019, Az.: 1 U 1552/18
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Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt Verkäufer von Skandal-Dieseln zu Lieferung typengleicher Nachfolgemodelle
Mehrere Käufer von Neufahrzeugen haben vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erreicht, dass die Verkäufer ihnen fabrikneue, typengleiche Nachfolgemodelle aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des gekauften Fahrzeuges liefern müssen.
Die Neufahrzeuge waren jeweils mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen. Die Käufer hatten sie schon jahrelang genutzt. Sie müssen nach den Urteilen des Oberlandesgerichts für die mit den gekauften Fahrzeugen zurückgelegten Kilometer keinen Nutzungsersatz leisten.Das Oberlandesgericht hat die Revisionen zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteile vom 24.05.2019, Az.: 13 U 144/17, 13 U 167/17 und 13 U 16/18
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verpflichtet Land zu Diesel-Fahrverboten in Reutlingen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Land Baden-Württemberg mit Urteil vom 18.03.2019 dazu verurteilt, in den Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen Diesel-Fahrverbote aufzunehmen. Dabei unterstreicht er in seiner am 16.04.2019 bekannt gegebenen Urteilsbegründung, dass die beschlossene Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Vermeidung von Fahrverboten den europäischen NO2-Grenzwert nicht relativieren könne, da dies gegen zwingende Vorgaben des EU-Rechts verstieße.
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zugelassen. Das Land Baden-Württemberg hat bereits angekündigt, diese einlegen zu wollen, wie aus den Angaben eines Sprechers des Landesverkehrsministeriums hervorgeht. Entscheiden soll demnach nun das Bundesverwaltungsgericht.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2019, Az.: 10 S 1977/18
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Verwaltungsgerichtshof Kassel: Skandal-Diesel darf nach abgelehntem Software-Update stillgelegt werden
Erfolgt bei Diesel-Fahrzeugen mit unzulässiger Abschaltvorrichtung eine Rückrufaktion zur Beseitigung des Mangels mittels Software-Update, ist der Eigentümer beziehungsweise Halter dazu verpflichtet, daran teilzunehmen. Unterlässt er dies, kann das Fahrzeug stillgelegt werden.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Beschluss vom 20.03.2019, Az.: 2 B 261/19, rechtskräftig
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