Beiträge

Oberlandesgericht München zum Abgasskandal: Mögliche Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen bereits Ende 2018 verjährt

Nach Angaben von VW sind im Jahr 2019 in ganz Deutschland 45.000 Abgasklagen eingereicht worden. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München scheitern diese Klagen, weil mögliche deliktische Schadensersatzansprüche bereits Ende 2018 verjährt sind.
 
Oberlandesgericht München, Hinweisbeschluss vom 03.12.2019, Az.: 20 U 5741/19
 
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Oberlandesgericht Karlsruhe zum VW-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch eines Dieselkäufers umfasst auch „Deliktszinsen”

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einem vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Der Anspruch umfasse auch die Kosten für einen Kreditschutzbrief und “Deliktszinsen” (§ 849 BGB). Allerdings seien Nutzungsvorteile für gefahrene Kilometer sind abzuziehen. Die Revision ist zugelassen
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2019, Az.: 17 U 146/19
 
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Oberlandesgericht Hamm: VW muss auch für nach Bekanntwerden des Abgasskandals erworbenen Pkw Schadenersatz an Kundin leisten

Die Volkswagen AG muss der Käuferin eines gebrauchten VW-Beetle wegen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung als Schadenersatz den Kaufpreis und aufgewendete Darlehensraten unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zahlen und sie von noch zu erbringenden Kreditraten freistellen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm aktuell entschieden. Der Auffassung der Vorinstanz, dass ein Anspruch ausscheide, da beim Erwerb des Pkw sämtliche Umstände des Abgasskandals durch umfangreiche Berichterstattung bekannt waren, folgte das Gericht nicht. Der Senat hat allerdings zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Revision zugelassen.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.09.2019, Az.: 13 U 149/18
 
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum VW-Abgasskandal: Kein Schadensersatzanspruch gegen Importeurin von Skoda-Neufahrzeugen

Der Käufer eines neuen Skoda, der vom VW-Abgasskandal betroffen ist, hat gegen die deutsche Importeurin von Neufahrzeugen dieser Marke keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder Betrugs. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Denn das Wissen von VW könne der Importeurin nicht zugerechnet werden.
 
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.09.2019, Az.: 13 O 136/18
 
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Oberlandesgericht Dresden: Kein Schadenersatz bei Erwerb eines betroffenen Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Abgasskandals

Eine deliktsrechtliche Haftung des Herstellers eines vom “VW-Dieselskandal” betroffenen Fahrzeugs gegenüber dem Käufer, der das Fahrzeug nach Bekanntwerden des Skandals erworben hat, kann schon wegen fehlender Kausalität zwischen schadensbegründender Handlung und dem Abschluss des Kaufvertrages ausscheiden. Dem Betroffenen / Kläger steht dann kein Schadensersatzanspruch zu.
 
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 24.07.2019, Az.: 9 U 2067/18
 
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“Diesel-Abgasskandal”: Volkswagen AG wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung schadens­ersatz­pflichtig

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Volkswagen AG der Käuferin eines vom “Diesel-Abgasskandal” betroffenen Skoda Octavia Combi, 2,0 l TDI Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zahlen muss. Eine Rückabwicklung des hier konkreten Kaufvertragesist nach Ansicht des Gerichts jedoch unmöglich, da der Nach­erfüllungs­anspruch aus dem Kaufvertrag gegen den Händler bereits verjährt war.
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteile vom 18.07.2019,Az.: 17 U 160/18 und 17 U 204/18
 
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Vom „Diesel-Skandal” betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft

Ein vom Abgasskandal betroffener Fahrzeugkäufer ist mit einer Klage gegen seinen Fahrzeughändler auf Nachlieferung eines typengleichen Nachfolgemodells auch in der Berufungsinstanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Koblenz sah Gewährleistungsansprüche des Käufers ebenso wie die Vorinstanz als verjährt an. Allerdings unterstrich das Gericht, dass Fahrzeuge, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet seien, einen Mangel aufweisen.

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 06.06.2019, Az.: 1 U 1552/18

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Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilt Verkäufer von Skandal-Dieseln zu Lieferung typengleicher Nachfolgemodelle

Mehrere Käufer von Neufahrzeugen haben vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erreicht, dass die Verkäufer ihnen fabrikneue, typengleiche Nachfolgemodelle aus der aktuellen Serienproduktion gegen Rückgabe des gekauften Fahrzeuges liefern müssen.

Die Neufahrzeuge waren jeweils mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen. Die Käufer hatten sie schon jahrelang genutzt. Sie müssen nach den Urteilen des Oberlandesgerichts für die mit den gekauften Fahrzeugen zurückgelegten Kilometer keinen Nutzungsersatz leisten.Das Oberlandesgericht hat die Revisionen zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteile vom 24.05.2019, Az.: 13 U 144/17, 13 U 167/17 und 13 U 16/18

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verpflichtet Land zu Diesel-Fahrverboten in Reutlingen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Land Baden-Württemberg mit Urteil vom 18.03.2019 dazu verurteilt, in den Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen Diesel-Fahrverbote aufzunehmen. Dabei unterstreicht er in seiner am 16.04.2019 bekannt gegebenen Urteilsbegründung, dass die beschlossene Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Vermeidung von Fahrverboten den europäischen NO2-Grenzwert nicht relativieren könne, da dies gegen zwingende Vorgaben des EU-Rechts verstieße.
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zugelassen. Das Land Baden-Württemberg hat bereits angekündigt, diese einlegen zu wollen, wie aus den Angaben eines Sprechers des Landesverkehrsministeriums hervorgeht. Entscheiden soll demnach nun das Bundesverwaltungsgericht.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2019, Az.: 10 S 1977/18

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Verwaltungsgerichtshof Kassel: Skandal-Diesel darf nach abgelehntem Software-Update stillgelegt werden

Erfolgt bei Diesel-Fahrzeugen mit unzulässiger Abschaltvorrichtung eine Rückrufaktion zur Beseitigung des Mangels mittels Software-Update, ist der Eigentümer beziehungsweise Halter dazu verpflichtet, daran teilzunehmen. Unterlässt er dies, kann das Fahrzeug stillgelegt werden.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Beschluss vom 20.03.2019, Az.: 2 B 261/19, rechtskräftig

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