Oberlandesgericht Köln: Preis für Autokauf auf Online-Plattform muss ohne Blick ins „Kleingedruckte” ersichtlich sein
Ein Kfz-Händler darf ein Auto nicht mit einem Preis bewerben, der davon abhängig ist, dass der Käufer sein altes Fahrzeug in Zahlung gibt, wenn dies für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkenntlich ist. Dies hat das Oberlandesgericht Köln klargestellt und, anders als noch das Landgericht, der Klage einer Wettbewerbszentrale gegen den Kfz-Händler stattgegeben.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 05.04.2019, Az.: 6 U 179/18
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