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Oberlandesgericht Köln: Preis für Autokauf auf Online-Plattform muss ohne Blick ins „Kleingedruckte” ersichtlich sein

Ein Kfz-Händler darf ein Auto nicht mit einem Preis bewerben, der davon abhängig ist, dass der Käufer sein altes Fahrzeug in Zahlung gibt, wenn dies für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkenntlich ist. Dies hat das Oberlandesgericht Köln klargestellt und, anders als noch das Landgericht, der Klage einer Wettbewerbszentrale gegen den Kfz-Händler stattgegeben.

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 05.04.2019, Az.: 6 U 179/18

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Hausratversicherung zahlt nicht bei Diebstahl aus elektronisch „geknacktem” Auto

Die Hausratversicherung muss bei fehlenden Aufbruchspuren nicht für die aus einem Auto entwendeten Gegenstände aufkommen, selbst wenn es möglich erscheint, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten.

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.02.2019, Az.: 32 C 2803/18 (27)

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Gemeinde haftet bei unzureichender Erkennbarkeit aufgestellter Poller für Kollisionsschaden

Wer in der Dunkelheit mit dem Auto auf einen Betonpoller auffährt, muss nicht unbedingt für seinen Schaden selbst aufkommen. Vielmehr kommt auch eine Haftung der zuständigen Gemeinde in Betracht, wenn diese es verpasst hat, die Poller so aufzustellen, dass sie für die betroffenen Autofahrer erkennbar sind. Die Gemeinde haftet also bei nicht ausreichend beleuchteten und markierten Pollern für Schäden an Fahrzeugen.
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 10.12.2018, Az.: 11 U 54/18
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Unfall mit Fußgänger: Haftung eines Fahrzeughalters kann im Einzelfall vollständig entfallen

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, bei grob verkehrswidrigem Verhalten eines Fußgängers vollständig entfallen kann, wobei dies jeweils im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung zu klären ist. Dem Autofahrer kann bei grob verkehrswidrigem Verhalten des Fußgängers kein Verschulden angelastet werden.
 
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 31.01.2018, Az.: 4 U 1386/17
 
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Sechs Wochen altes Fahrzeug mit Laufleistung von 3.300 km kann nicht mehr als Neuwagen angesehen werden

Ein etwa sechs Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km kann nicht mehr als Neuwagen angesehen werden. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Bielefeld. Der Schadens­ersatz­anspruch des Geschädigten kann damit nach einem Verkehrsunfall nicht auf Neuwagenbasis abgerechnet werden.
 
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 29.05.2018, Az.: 9 U 5/18
 
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Fahrzeugbesitzer hat nach nachweislich von Werkstatt korrekt ausgeführter Reparatur keinen Anspruch auf Schadensersatz für Motorschaden

Belegt ein eingeholtes Sachverständigengutachten, dass ein Fahrzeugschaden nicht auf einer mangelhaften Reparatur durch eine Werkstatt beruht, besteht für den Kfz-Eigentümer kein Anspruch auf Schadensersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Landgericht Coburg, Urteil vom 26.07.2017, Az.: 12 O 389/16
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Stillgelegtes Auto: Voraussetzungen für sofortiges Abschleppen nicht gegeben – Halterermittlung für Behörde zumutbar

Ein Kraftfahrzeug, das keine Zulassung mehr hat, aber nicht verkehrsbehindernd abgestellt wurde, darf nicht abgeschleppt werden, wenn zuvor nur ein Aufkleber mit einer Beseitigungsaufforderung an ihm angebracht worden war. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.2017, Az.: 5 A 1467/16
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Zwangsstilllegung eines Kraftfahrzeugs wegen nicht gezahlter Kraftfahrzeugsteuer rechtens

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Kraftfahrzeughalters gegen eine von der beklagten Stadt Koblenz angeordnete Abmeldung seines Kraftfahrzeuges abgewiesen. Die Stadt hatte die Zwangsstilllegung darauf gestützt, dass nach Angaben des Hauptzollamtes Kraftfahrzeugsteuerschulden bestünden, was der Kraftfahrzeughalter bestreitet. Das VG verwies den Fahrzeughalter darauf, dass Streitigkeiten bezüglich der Steuerschuld ausschließlich zwischen dem Steuerschuldner und dem Hauptzollamt zu klären seien.
 
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 03.11.2017, Az.: 5 K 344/17.KO
 
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Verstoß gegen das Bundes­daten­schutz­gesetz: Amtsgericht München verhängt Geldbuße wegen Videokameras im Fahrzeug

Das Amtsgericht München hat eine Fahrzeuginhaberin, die ihr Auto vorne und hinten mit Videokameras ausgestattet hatte wegen vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts verletze ein permanentes anlassloses Filmen geparkter Fahrzeuge das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Amtsgericht München, Urteil vom 09.08.2017, Az.: 1112 OWi 300 Js 121012/17
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Diesel-Abgasskandal: Vertragshändler haftet nicht für etwaige Täuschungs­handlungen des Herstellers

Das Oberlandesgericht Koblenz hat im sogenannten Diesel-Abgasskandal entschieden, dass dem Vertragshändler eine etwaige Täuschung des Kunden durch den Fahrzeughersteller nicht zuzurechnen ist. Das Landgericht wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Berufung der Klägerin zurück. Der Vertragshändler haftet nicht für etwaige Täuschungshandlung des Herstellers.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 28.09.2017, Az.: 1 U 302/17
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