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Höhe des Verletztengeldes richtet sich nach tatsächlich erzieltem Arbeitsentgelt

Arbeitnehmer, die wegen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig sind, erhalten Verletztengeld. Dessen Höhe richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt. Nicht nachgewiesene Einnahmen – wie z.B. aus Schwarzarbeit – sind bei der Berechnung hingegen nicht zu berücksichtigen.

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.10.2019, Az.: L 9 U 109/17

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Kurze Mithilfe bei der Strohernte unter Verwandten ist kein versicherter Arbeitsunfall

Die Tätigkeit einer kurzen Mithilfe bei der Strohernte stellt keine sogenannte “Wie-Beschäftigung” dar. Das Sozialgericht Konstanz hat deshalb entschieden, dass eine kurze Mithilfe bei der Strohernte unter Verwandten nicht als versicherter Arbeitsunfall anerkannt werden kann.
 
Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 20.08.2019, Az.: S 7 U 1583/18
 
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Privates Telefonat: Sturz auf dem Weg zum Telefon im Hotelzimmer ist kein Arbeitsunfall

Beschäftigte sind auch auf Dienstreisen gesetzlich unfallversichert. Dies gilt jedoch nur während der Betätigungen, die einen inneren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit aufweisen. Bestellt sich ein Versicherter ein Taxi, um einen Mietwagen für den im Anschluss an einen dienstlichen Kongress geplanten Urlaub abzuholen, so handelt es sich um eine private Verrichtung, die nach Ansicht des Hessischen Landessozialgerichts nicht unter den gesetzlichen Unfall­versicherungs­schutz fällt.
 
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.08.2019, Az.: L 3 U 198/17
 
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Sozialgericht München: Arbeitnehmer im Homeoffice sind beim Toiletten-Gang nicht versichert

Wer im Homeoffice auf die Toilette geht, ist im Fall eines Unfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat das Sozialgericht München entschieden. Der Kläger war auf dem Rückweg vom heimischen WC gestürzt und wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen.
 
Sozialgericht München, Urteil vom 04.07.2019, Az.: S 40 U 227/18
 
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Bissverletzung durch den eigenen Hund während Ausübung der betrieblichen Tätigkeit kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden

Wird ein Unternehmer bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit von seinem privaten, nicht zur Bewachung des Betriebsgeländes eingesetzten Hund gebissen, besteht kein Versicherungsschutz nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.2019, Az.: L 6 U 3979/18

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Sozialgericht Dortmund verneint Arbeitsunfall eines Möbelverkäufers: Kein Tinnitus durch Lautsprecher-Durchsagen

Ein Möbelverkäufer, der nach Lautsprecher-Durchsagen im Möbelhaus über einen Tinnitus klagte, hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden. Denn selbst bei “lautem Einsprechen” sei auszuschließen, dass eine Lautsprecheranlage zu einem anhaltenden Hörschaden führe, so das Gericht.

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 29.03.2019, Az.: 7 U 1169/16

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Arbeitsunfall auch bei Cannabis-Konsum nicht ausgeschlossen

Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass ein versicherter Wegeunfall nicht dadurch generell ausgeschlossen ist, dass der Versicherte Cannabis konsumiert hat. Nach Ansicht des Gerichts schließe verbotswidriges Handeln den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht grundsätzlich aus.

Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 07.02.2019, Az.: S 19 U 40/18

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Unfall einer Reinigungskraft bei Beseitigung von Herbstlaub ist nicht unfallversichert

Das Sozialgericht Gießen hat entschieden, dass die Beseitigung von Herbstlaub, die eine Mitarbeiterin vornimmt, ohne arbeitsvertraglich objektiv hierzu verpflichtet zu sein, auch bei einer Einstufung als gemischte Tätigkeit keinen betrieblichen Bezug aufweist und ein Unfall daher nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Das Laubaufsammeln stellt nach Ansicht des Gerichts eine der privaten Lebenssphäre zuzuordnende Arbeit und damit keine unmittelbar betriebsbezogene Tätigkeit dar.
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 12.10.2018, Az.: S 1 U 45/16
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Tinnitus kann ohne Nachweis anderer unfallbedingter Störungen am Innenohr als Unfallfolge nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Tinnitus nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann, wenn andere unfallbedingte Störungen am Innenohr als Unfallfolge nicht nachgewiesen werden können.
 
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.06.2018, Az.: S 1 U 4293/16
 
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Beim Gehen erlittene Knieprellung kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden

Kommt es bei einem Versicherten “beim Gehen” zu einer Knieprellung stellt dies eine willentlich herbeigeführte und von ihm kontrollierte Verletzung durch eine Eigenbewegung ohne Fehlgängigkeit dar, die nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Der Versicherte hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Verletzungen durch Eigenbewegungen ohne Fehlgängigkeit. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
 
Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 27.03.2018, Az.: S 1 U 3506/17
 
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