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Arbeitnehmer hat bei Altersteilzeit im Blockmodell keinen Anspruch auf Urlaub für Freistellungsphase

Während Freistellungsphase sind Arbeitnehmer weder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen noch nach Maßgabe des Unionsrechts regulären Arbeitnehmern gleichzustellen. Das Bundes­arbeits­gericht hat deshalb entschieden, dass nach Beendigung eines Alters­teil­zeit­arbeits­verhältnisses im Blockmodell kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sogenannte Freistellungsphase besteht.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.2019, Az.: 9 AZR 481/18
 
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Keine fristlose Kündigung bei Mitnahme eines kranken Kindes zur Arbeit

Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, ist dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, rechtfertigt jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
 
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 04.09.2019, Az.: 3 Ca 642/19
 
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Bundesverfassungsgericht: Betriebsrente nur bei Eintritt vor 50. Geburtstag diskriminiert Mütter nicht

Eine Betriebsrente nur für Arbeitnehmer, die vor ihrem 50. Geburtstag im Unternehmen angefangen haben, stellt keine Diskriminierung von Frauen mit Kindern dar. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor.
 
Ein solcher Ausschluss treffe nach Ansicht des Gerichts unabhängig vom Geschlecht alle, die erst später eingestellt wurden, heißt es darin. Außerdem zeige die Statistik, dass die meisten Mütter zumindest in Teilzeit wieder arbeiten gingen, sobald ihre Kinder im Kita-Alter sind oder eingeschult wurden.
 
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.07.2019, Az.: 1 BvR 684/14
 
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Arbeitsgericht Siegburg verneint Abkehrwillen als Kündigungsgrund

Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung mit längerer Kündigungsfrist aus, reicht der darin liegende Abkehrwille nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist aus.
 
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 17.07.2019, Az.: 3 Ca 500/19, nicht rechtskräftig
 
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In Privatwohnung abgeschlossener Aufhebungsvertrag kann nicht widerrufen werden

Eine Arbeitnehmerin kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2019, Az.: 6 AZR 75/18

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EuGH-Generalanwalt sieht Unternehmen zu Arbeitzeiterfassung verpflichtet

Nach Auffassung des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Giovanni Pitruzzella sind Unternehmen verpflichtet, ein System zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit einzuführen. Die Mitgliedstaaten müssten eine entsprechende Regelung schaffen, seien dabei aber frei zu bestimmen, wie sie die Verpflichtung zur Arbeitzeiterfassung umsetzen, um einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer zu erreichen.

Europäischen Gerichtshof, Schlussanträge vom 31.01.2019, Az.: C-55/18

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Bundesarbeitsgericht: Erbenanspruch auf Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 7 Abs. 4 BUrlG Anspruch auf Abgeltung des vom Erblasser nicht genommenen Urlaubs. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Blick auf eine kürzlich ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs klargestellt.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2019, Az.: 9 AZR 45/16

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Keine fristlose Eigenkündigung zur “Rettung” von Urlaubsansprüchen

Versäumt ein Arbeitnehmer die Frist für eine ordentliche Eigenkündigung in 2018 muss er hinnehmen, dass zum 31. März 2018 seine Urlaubsansprüche aus 2016 verfallen. Eine fristlose Eigenkündigung zur “Rettung” der Urlaubsansprüche ist nicht möglich. Ein Arbeitnehmer muss den Verfall von Urlaubsansprüchen bei versäumter Frist für eine ordentliche Eigenkündigung also hinnehmen.
 
Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 22.11.2018, Az.: 5 Ca 1305/18
 
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Handynutzung als wesentliche Unfallursache: Kein Unfall­versicherungs­schutz bei Handynutzung auf dem Heimweg

Kommt es auf dem Weg von der Arbeit nach Hause zu einem Unfall, ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers dann nicht vom Schutz der Unfallversicherung gedeckt, wenn der Arbeitnehmer mit seinem Handy telefoniert hat und die Handynutzung wesentliche Unfallursache war. Gleichzeitiges Telefonieren mit dem Handy auf dem Heimweg stellt nach Ansicht des Gerichts keine versicherte Tätigkeit dar.
Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.10.2018, Az.: S 8 U 207/16
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Bundesarbeitsgericht zur Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung

Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2018. Az.: 5 AZR 553/17
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